WGG-Novelle endgültig beschlossen
Der Nationalrat beschloss gestern, Mittwoch (3.7.2019), auf Initiative von ÖVP und FPÖ umfangreiche Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).
Schon im Bautenausschuss hatte sich für die Gesetzesänderung eine Mehrheit gefunden. Nun ist die viel diskutierte WGG-Novelle fix. Ein Schwerpunkt der Maßnahme ist die Fristverkürzung für die Übertragung in das Eigentum von derzeit zehn Jahren auf fünf Jahre ab Bezug der Wohneinheit. Mit der Novelle wird auch eine Stärkung der Aufsicht vorgenommen. Des Weiteren enthält sie Maßnahmen gegen Spekulation mit gefördertem Wohnraum. Die Spekulationsfrist, innerhalb derer Gewinne beim Weiterverkauf einer geförderten Wohnung zurückzuzahlen sind, wird mit 15 Jahren festgelegt.
Ausdrücklich vorgesehen ist auch ein Verbot einer touristischen Nutzung. „Erleichtert und zufrieden“ zeigt sich ÖVP-Bautensprecher Johann Singer. „Mit der Reform treffen wir jedenfalls alle rechtlich notwendigen Vorkehrungen, damit gemeinnütziger Wohnraum auch in Zukunft gemeinnützig bleibt, und sich die Bewohner keine Sorgen um den rechtlichen Status ihrer Wohnung, und damit um ihr Geld, machen müssen“, ist Singer überzeugt.
Die SPÖ kritisierte in der Nationalratssitzung die Novelle. Das Gesetz führe laut SPÖ-Abgeordneten Christian Kovacevic zu einer „Schlechterstellung von Mieterinnen und Mietern“. Der Obmann des Verbands der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV), Bernd Rießland, begrüßt die Maßnahme in einer Aussendung. Durch die Novelle sei zudem sichergestellt, dass man weiterhin den Auftrag, nämlich die Schaffung von leistbarem Wohnraum, erfüllen können.