Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Werbung in den Print- und Onlinemedien der Immobilien Magazin Verlag GmbH.

2. Material

Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die Schaltung der jeweiligen Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich Media Banner, Texte, Links und anderes), müssen spätestens zu DU-Schluss oder mindestens 3 Arbeitstage vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website vollständig, fehlerfrei, und entsprechend der zuvor getroffenen Vereinbarung seitens des werbenden Unternehmens (im Folgenden als Werbetreibender bezeichnet) an die Immobilien Magazin Verlag GmbH  übermittelt werden.

Die Immobilien Magazin Verlag GmbH hat das Recht, übermittelte Werbemedien auf ihre Darstellungstauglichkeit und technische Eignung (insb. passendes Format, Darstellungstechnologie und Dateigrößen, ua.) zu prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an den Werbetreibenden zu retournieren. Dabei ist die Immobilien Magazin Verlag GmbH  auch berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Werbetreibenden selbst vorzunehmen und die Kosten dafür zu verrechnen.

Der Werbetreibende verpflichtet sich, der Immobilien Magazin Verlag GmbH sämtliche Daten richtig und vollständig anzugeben, die zur Identifizierung des Werbetreibenden im Sinne des § 6 Abs 1 E-Commerce Gesetz (ECG) notwendig sind.

3. Auftragserteilung

Werden die tarifmäßigen Nachlässe beansprucht, so sind die Anzeigenaufträge innerhalb eines Kalenderjahres abzuwickeln. Auf Wunsch kann das Rabattjahr mit dem Erscheinen der ersten Anzeige beginnen. Sollte innerhalb eines Rabattjahres ein Anzeigenauftrag durch Ausfall einer oder mehrerer Ausgaben nicht durchgeführt werden, so bleibt davon die ursprüngliche Rabattvereinbarung unberührt.
Wird ein Jahresauftrag ohne Verschulden des Verlags nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag rückzuvergüten.

4. Auftragsabwicklung

Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen kann nicht gewährleistet werden. Überhaupt bleibt es dem Verlag vorbehalten, von der Durchführung auch bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen Gründen ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers zurückzutreten. Dem Ausschluss von Mitbewerbern kann seitens des Verlages grundsätzlich nicht entsprochen werden. Textanzeigen und solche, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht sofort als Werbung erkennbar sind, werden durch das Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.
Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Geringe Tonabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begründet. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftung sind für den Verlag ausgeschlossen.
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
Bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber Probeabzüge nicht bis zum Anzeigenschluss oder einem anderen seitens des Verlages genannten Termin zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen zu melden.

5. Berechnung und Zahlung

Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen.
Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz bei der Anlage von Anzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnung. Der Verlag ist jederzeit berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von offen stehenden Rechnung abhängig zu machen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in der Höhe von 14 Prozent berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen.
Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu zahlen. Bestehen Vorlagen von Mehrfarbanzeigen aus mehr als drei Farbteilen, werden die zusätzlichen Herstellungskosten für jedes weitere Farbbild gesondert berechnet. Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen (drei Wochen vor Erscheinungstermin) werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.
Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind aliquot zu berechnen.
Anzeigenaufträge müssen schriftlich erteilt und durch den Verlag schriftlich angenommen werden.

Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Der Auftraggeber garantiert dem Verlag sowie dessen Mitarbeitern, im Besonderen dem verantwortlichen Redakteur, dass die Anzeige gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf die erschienene Anzeige gegründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung der Anzeige oder eines Entgegnungsbegehrens nicht verpflichtet.
Kostenlose Stornierung der gebuchten Anzeige durch den Auftraggeber ist bis zu vier Wochen vor Anzeigenschluss in schriftlicher Form möglich. Darüber hinaus besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des erteilten Auftrags.

6. Gewährleistung und Leistungsstörung

Die Immobilien Magazin Verlag GmbH leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, welche die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Wird die rechtlich und technisch einwandfreie Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig geschaltet, so verpflichtet sich die Immobilien Magazin Verlag GmbH, die Schaltung ehestmöglich nachzuholen.

Mängel sind unverzüglich schriftlich bei sonstigem Verlust der Gewährleistung- und Schadenersatzansprüche geltend zu machen (Rügepflicht), wobei die Immobilien Magazin Verlag GmbH zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt ist.

Erst nach zwei erfolglosen Nachholversuchen, zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch die Immobilien Magazin Verlag GmbH stehen dem Werbetreibenden weitergehende Ansprüche zu (Wandlung, Minderung oder im Falle der Nichterfüllung: Rücktritt).

7. Copyright

Sämtliche Texte, Grafiken und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der epmedia Werbeagentur GmbH zulässig.

8. Haftung

Sämtliche Texte auf der Website wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden.

9. Grundlegende Richtung

Diese Website stellt das Angebot, die Inhalte und die thematische Ausrichtung des Building Times Magazins vor.

10. Datenschutzerklärung

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Webseiten und über Ihr Interesse an unseren Angeboten. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und möchten, dass Sie sich beim Besuch unserer Internetseiten sicher fühlen. Mehr Informationen finden Sie auf dieser Website auch unter dem Menüpunkt „Datenschutz“.

11. Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten

In der Regel können Sie unsere Webseiten besuchen, ohne dass wir persönliche Daten von Ihnen benötigen. In einigen Bereichen unserer Webseiten setzen wir so genannte Cookies ein, um Ihnen unsere Leistung individueller zur Verfügung stellen zu können. Cookies sind Kennungen, die ein Webserver an Ihren Computer senden kann, um ihn für die Dauer des Besuches zu identifizieren. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass er Sie über die Platzierung von Cookies informiert. So wird der Gebrauch von Cookies für Sie transparent. Über unsere Webseiten werden zur Webanalyse Daten zu Marketing- und Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert. Aus diesen Daten werden Auswertungen zur Nutzung unserer Web-Angebote erstellt. Hierzu können Cookies eingesetzt werden. Die Daten werden nicht dazu benutzt, den Besucher dieser Website persönlich zu identifizieren und werden nicht mit anderen personenbezogenen Daten über den Besucher zusammengeführt.

12. Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten und Zweckbindung

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.

13. Google Analytics

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

14. Rechtliche Verantwortung
Der Werbetreibende trägt die alleinige Verantwortung und haftet dafür, dass das Werbematerial nicht gegen rechtliche Vorgaben und die guten Sitten verstößt sowie den technischen Anforderungen genügt und Rechte Dritter nicht verletzt bzw. beeinträchtigt werden. Der Werbetreibende hält die Immobilien Magazin Verlag GmbH von allen Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen schad- und klaglos.

Die Immobilien Magazin Verlag GmbH ist berechtigt, Werbematerial und Links, die gegen rechtliche Vorgaben oder die guten Sitten verstoßen, unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige Absprache mit dem Werbetreibenden nicht notwendig ist, dieser aber von der Maßnahme ehestmöglich informiert wird. Die Sperrung befreit den Werbetreibenden nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Werbetreibende hat vielmehr die Möglichkeit das Werbematerial innerhalb einer Nachtfrist von zwei Wochen ab Information durch die Immobilien Magazin Verlag GmbH nachzubessern. Wird innerhalb dieses Zeitraums seitens des Werbetreibenden ein rechtskonformer Zustand hergestellt, wird dieses wieder geschalten. Der Werbetreibende hat der Immobilien Magazin Verlag GmbH die Rechtskonformität des nachgebesserten Werbematerials schriftlich zu bestätigen.

Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden aus einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen.

15. Gehaltsangaben in Stelleninseraten
Wir weisen darauf hin, dass das Gleichbehandlungsgesetz inhaltliche Vorgaben für Stelleninserate normiert. Insbesondere sind Stellenausschreibungen diskriminierungsfrei zu gestalten und das, soweit ein solches besteht, das kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende, Mindestentgelt anzugeben und gegebenenfalls auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen. Dem Verlag ist es nicht möglich, Inserate individuell auf Einhaltung dieser Vorgaben zu prüfen, der Auftraggeber garantiert daher dem Verlag sowie dessen Mitarbeitern, die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes für Stelleninserate einzuhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Stelleninserat begründet werden und hinsichtlich jeglicher verwaltungsstrafrechtlicher Inanspruchnahme des Verlags wegen eines Verstoßes gegen das GlbG durch Stelleninserate des Auftraggebers schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten.

16. Sonstiges und salvatorische Klausel
Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Es gilt für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien österreichisches Recht.

Erfüllungsort: Wien

Gerichtsstand: Handelsgericht Wien

Bei Unwirksamkeit von Teilen der AGB bleibt die Wirksamkeit der anderen Punkte in den AGB unberührt. Die unwirksame Klausel wird dann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die ihr wirtschaftlich und in ihrer Intention am nächsten kommt.