Kontroverse um deutsches Gebäudeenergiegesetz
Wie sich das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland hinsichtlich Planungssicherheit bzw. Unklarheit für die betroffenen Anwender auswirkt, sehen die Experten völlig unterschiedlich; nur eins wird von allen betont: Das GEG trage kaum zum Klimaschutz bei.
Das deutsche Bundeskabinett hat vergangene Woche den Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen und damit eine Kontroverse unter Branchenverbänden und Experten ausgelöst. Viele sehen das Gesetz als Grundlage für attraktive und unbürokratische Förderung, die eine CO2-Minderung im Gebäudebestand bewirken kann. Andere sehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung einen bau- und energiepolitischen Stillstand.
Aus der Sicht des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) steht der neue Gesetzentwurf jedenfalls im Widerspruch zum jüngst beschlossenen Klimapaket der Bundesregierung: „Er enthält keine verschärften Vorgaben hinsichtlich der Energieeffizienz für Neubauten und für die Sanierung von Bestandsbauten. Das verhindert Innovationen und trägt nicht zur Erreichung der Klimaziele bei“, mahnt VDI-Direktor Ralph Appel. Auch betrachte der Gesetzentwurf weiterhin keine Kühlung. Notwendig wäre aber Förderungen klimaneutraler Gebäudekühlungen wie mit regenerativem Strom angetriebene Wärmepumpen zum Heizen und Kühlen oder Luft-Erdwärmetauscher, so der VDI.
Laut dem vom Kabinett beschlossenen Klimaschutzgesetz müssten die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 von 118 Millionen Tonnen auf 70 Millionen Tonnen sinken. Bei einer Neubaurate von durchschnittlich ein bis zwei Prozent ist daher eine Sanierungsverpflichtung nahezu unvermeidlich, um die CO2-Reduktion auch nur annähernd erreichen zu können. Hinsichtlich der Gebäudeenergiebetrachtung zeige der Gesetzentwurf aber keine in der Praxis umsetzbaren Wege zur Bilanzierung auf, so der VDI. Planer, Energieberater, Ausführende und Bewohner müssen weiterhin mit Unklarheiten im Verfahren und zweifelhaften Ergebnissen leben.
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie BDH sieht die Sachlage völlig konträr. Mit der Verabschiedung des GEG erhielten „Fachleute am Bau Planungssicherheit“, so BDH-Präsident Uwe Glock. Allerdings betonte auch Glock, das GEG trage nur bedingt zum Klimaschutz bei, denn die CO2-Minderungspotenziale lägen im Bestand, die vom GEG kaum erfasst werden. Das von Teilen der Politik geforderte rigorose Verbot von Ölheizungen nach 2026 sei zudem über das neue GEG vom Tisch. „Ölbrennwertgeräte können auch nach 2026 unter bestimmten Bedingungen weiter eingebaut werden, etwa in Kombination mit erneuerbaren Energien“, kommentiert Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH. Damit bleibe die Koalition weitgehend bei dem marktwirtschaftlichen Gebot der Technologieoffenheit und verzichte „auf den Ausschluss einer einzelnen Effizienztechnologie“, so Lücke.