Der Wolle fehlt der Schlüssel

Die Mineralwolleindustrie fordert einmal mehr einen eigenen Abfall-Schlüssel für Mineralwolle-Reste.

Bereits im November 2018 hat die Fachvereinigung Mineralwolleindustrie (FMI) auf das Entsorgungsdilemma rund um Mineralwolle in Österreich aufmerksam gemacht. Mineralwolle muss derzeit so deponiert werden wie Asbest. Die Lösung kann aus Sicht der Industrie nur eine eigene Schlüsselnummer für Mineralwolleabfälle und eine Ausnahme vom Deponierungsverbot sein. Das bestätigt auch ein jetzt vorliegendes Gutachten von Roland Pomberger, Leiter des Lehrstuhls für Abfallverwertungstechnik an der Montanuniversität Leoben.

Darin wird festgehalten, dass Mineralwolle und Asbest sich aus chemischer, physikalischer, mineralogischer und anwendungstechnischer Sicht grundlegend unterscheiden. Aus naturwissenschaftlicher und abfalltechnischer Sicht sei sowohl die aktuelle Zuordnung von Mineralwolleabfällen zur Abfallart mit der Schlüsselnummer 31437 g „Asbestabfälle, Asbeststäube“ als auch die geplante Zuordnung der Mineralwolleabfälle zur erweiterten Abfallart „Asbestabfälle, Asbeststäube und andere Mineralfasern mit asbestähnlichen Eigenschaften, Mineralfasern mit gefahrenrelevanten Eigenschaften“ abzulehnen.

Nicht sinnvoll sei daher die gemischte Ablagerung von „alter“ Mineralwolle mit Asbestabfällen, so das Gutachten. Im zuständigen Ministerium hat man das Problem inzwischen erkannt und arbeitet an einer legistischen Lösung. Dazu FMI-Vorstandsvorsitzender Udo Klamminger: „Unserer Ansicht nach muss das Ergebnis jedenfalls eine eigene Schlüsselnummer und eine rechtlich zulässige und in der Praxis durchführbare Entsorgungsmöglichkeit für alte Mineralwolle sein!“