Steuerreform bringt Zuckerl für PV

Steuerreform sieht den Entfall der Eigenstromsteuer für Photovoltaik-Strom vor - eine langjährige Forderung von Photovoltaic Austria wird damit erfüllt.

Die Steuerreform enthält ein Zuckerl für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen: Die bereits mehrfach angekündigte Streichung der Eigenstromsteuer, also die Streichung der Abgabe auf selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom. Vera Immitzer, Geschäftsführerin vom Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA), sieht hierin einen ersten wichtigen Schritt in Richtung des 100 Prozent Ziels für erneuerbaren Strom bis 2030: „Seit Jahren setzt sich Photovoltaic Austria für eine Abschaffung der Eigenstromsteuer ein. Wir freuen uns sehr darüber, dass die Bundesregierung erste Ankündigungen in die Tat umsetzt und die Eigenstromsteuer für selbst produzierten und verbrauchten Photovoltaik Strom nun endlich streicht. Es ist eine wichtige Chance für den weiteren Photovoltaik-Ausbau, vor allem da aktuelle Förderungen verstärkt auf Eigenverbrauch abzielen.“ Diese wichtige Maßnahme soll ab 2020 in Kraft treten.

Die Eigenstromsteuer stammt aus einer Zeit, in der Eigenverbrauch noch kein Thema war. Dies hat sich jedoch im letzten Jahrzehnt maßgeblich verändert. Auch wenn es dem PV-Verband 2014 durch eine öffentliche Petition gelungen ist, für die ersten 25.000 kWh Eigenstrom einen Freibetrag zu erzielen, ist diese Abgabe ein Ausschlusskriterium für eine Investition. Denn für jenen Anteil, der über diesen Freibetrag hinaus selber verbraucht wird, ist eine Elektrizitätsabgabe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde zu entrichten.