Burgenland: Aus für private Freiflächen-PV?
Kräftiger Stromstoß: Die Novelle des Burgenländisches Raumplanungsgesetzes sieht ein Verbot für private Freiflächen-PV ab 100 m2 vor.
Aktuell liegt der Begutachtungsentwurf der Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes auf, welche gravierende Einschnitte für den Photovoltaik (PV)-Ausbau im Burgenland vorsieht, so Photovoltaic Austria. Zukünftig sollen nur Flächen (ab 100 m2) unter Verfügbarkeit (Pacht bzw. Besitz) des Landes Burgenland bzw. 100%iger Tochtergesellschaften des Landes für die Sonnenstromproduktion genutzt werden dürfen. Private Anlagenbetreiber, und selbst die im Teilbesitz des Landes befindliche Energie Burgenland, wären damit ausgeschlossen. Damit würden effiziente PV-Standorte ungenutzt bleiben und der angestrebte Wettbewerb verhindert, so PV Austria. Auch bereits getätigte Vorarbeiten würden wertlos und der PV-Ausbau imBurgenland gedrosselt. Darüber hinaus befinden sich im Entwurf weitere Formulierungen, die Grund zur Sorge bereiten, so der PV-Verband.
„Wir kritisieren den vorgelegten Entwurf und die damit einhergehende Bevorzugung des Landes beim PV-Ausbau im Burgenland auf das Schärfste. Wichtige Treiber gänzlich von der Energiewende auszuschließen, können wir uns bei den großen Herausforderungen schlicht nicht leisten. Dieses Gesetz wäre die Rückkehr in uralte Strom-Monopolzeiten. Hinzu kommt, dass damit auch die eigenen Landesziele der PV-Offensive, die eine Verzehnfachung der Stromproduktion aus Erneuerbaren Quellen im Burgenland vorsieht, torpediert werden“, zeigt sich Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria, empört.