Haftungsrahmen für Contracting

Die Novelle des Umweltförderungsgesetzes bringt einen Haftungsrahmen für Contracting. Die Deca erwartet die Entwicklung von Energiedienstleistungen und neue innovative Geschäftsmodelle.

Der Nationalrat hat am 23. September mit der Novelle zum Umweltförderungsgesetz (UFG) auch einen Haftungsrahmen für Contracting beschlossen. Innovativen Energiedienstleistern wird es damit leichter, ihre Kunden (Haushalte, Unternehmen) bei den für eine erfolgreiche Energiewende notwendigen Investitionen zu unterstützen.

Von Heizungstausch über Energieeffizienz bis zur Bereitstellung von Prozesswärme für die Industrie: Contractinganbieter nehmen ihren Kunden die Last der Investition und des Betriebs ab. Sie gehen dabei eine langfristige Vereinbarung mit ihren Kunden ein. Der neue Haftungsrahmen soll den Anbietern dabei helfen, diese unkompliziert, kostengünstig und rasch umsetzen zu können.

„Die Deca sieht in diesem neuen Instrument einen wichtigen Impuls für Energiedienstleistungen und Contracting in Österreich. Dies ist umso wichtiger, als die Fortschritte in der Energieeffizienz in Österreich bisher weit hinter den Notwendigkeiten und Möglichkeiten zurückgeblieben sind“, so Robert Pichler, Obmann der Deca – Dienstleister Energieeffizienz und Contracting Austria.

Dieser Haftungsrahmen ist ein Instrument, das zusätzliches Kapital für wichtige Bereiche der Energiewende mobilisieren kann. Der Erfolg wird maßgeblich davon abhängen, dass bei der noch offenen Ausgestaltung der Richtlinien auch die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden. Die Deca setzt sich daher nachdrücklich dafür ein, dass möglichst das ganze Portfolio von klimawirksamen Contractingangeboten von dieser Absicherungsmöglichkeit umfasst wird.

 

Österreichischer Energieeffizienzkongress

Die Deca veranstaltet am 9.11.2020 den Österreichischen Energieeffizienzkongress, der mit spannenden Vorträgen und Diskussionen aktuelle Themen zu Energieeffizienz und Contracting abdecken wird.