Ziviltechniker befürchten „Gold Plating“
Mit der aktuellen Novelle des Ziviltechniker-Gesetzes sei die Unabhängigkeit der Ziviltechniker bedroht, meinen die Interessensvertreter und fürchten Benachteiligung für KMU und EPU.
Die Unabhängigkeit der Ziviltechniker, die vor allem auf dem Prinzip der Trennung von Planung und Ausführung beruht, ist bedroht. Dieses Prinzip sei nicht EU-konform, wurde den Ziviltechnikern beschieden. Das Berufsgesetz der Ziviltechniker verstößt gemäß EuGH-Urteil gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Mit einem nun vorliegenden Gesetzesentwurf in Begutachtung soll den Forderungen der EU-Kommission und dem EuGH-Urteil entsprochen werden – allerdings überschießend, Stichwort „Gold Plating“, zu Lasten der Ziviltechniker.
Das wollen sich die Länderkammern und der Ziviltechniker-Präsident Wien, NÖ und Burgenland Erich Kern nicht gefallen lassen. Sie fordern, dass überschießende Regelung und Widersprüche der Gesetzesvorlage korrigiert werden.
Durch die Gesetzesnovelle sollen künftig nur 50 Prozent des Kapitals von Ziviltechnikergesellschaften von berufsbefugten Ziviltechnikern, Ziviltechnikergesellschaften oder interdisziplinären Ziviltechnikergesellschaften gehalten werden müssen.
Weiters sieht die Novelle die Möglichkeit vor, dass Ziviltechniker künftig interdisziplinäre Gesellschaften mit Vertretern anderer Berufe bilden um auch andere Tätigkeiten als jene des Ziviltechnikerberufs auszuüben.
„Mit diesem Gesetzesentwurf erfolgt eine Nivellierung, die letztendlich großen Strukturen zu Gute kommt und eine Bedrohung für KMU und EPU darstellt“, kritisieren die Ziviltechniker-Länderkammern.