Niederösterreich stutzt PV und Parkplätze

Spät aber doch ringt sich Niederösterreich zu einer Novelle der Raumordnung durch. Geplant sind weniger Parkplätze bei neuen Handelsflächen und Einschränkungen für Freiflächen-Photovoltaik.

Das Land Niederösterreich plant eine umfangreiche Novelle des Raumordnungsgesetzes. Das Begutachtungsverfahren dazu ist bereits angelaufen, beschlossen werden soll die Novelle im Oktober. Die wichtigsten Änderungen der Novelle sind neue Widmungskategorien für den großvolumigen Wohnbau und für verkehrsbeschränkte Betriebsgebiete, verpflichtende Mobilisierungsmaßnahmen bei Neuwidmungen, Einschränkungen für neue Parkplätze bei Supermärkten und neue Regelungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. „Prinzipiell wollen wir PV-Anlagen auf Dächern, Lagerhallen und alten Deponien bevorzugen“, so Landesrat Stephan Pernkopf. Freiflächen-Anlagen, die mehr als zwei Hektar Fläche einnehmen, müssen in Zukunft in einem eigenen sektoralen Raumordnungsprogramm ausgewiesen werden, bevor Gemeinden eine Widmung einreichen können.

Parkplatzbeschränkung

Änderungen sind auch bei  Parkplätze für neue Handelseinrichtungen geplant. Bei einer Verkaufsfläche von mehr 750 m² dürfen nur mehr die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstellplätze ebenerdig im Freien errichtet werden. Sind mehr Parkplätze gewünscht, so müssen diese im Gebäude (z.B. unterirdisch oder am Dach) errichtet werden oder mit einer Photovoltaik-Anlage überdacht werden.

Auch bei neu gewidmeten Bauparzellen sind Änderungen geplant: Sollten sie nach einer bestimmten Zeitspanne nicht bebaut werden, werden sie automatisch rückgewidmet oder müssen z. B. der Gemeinde zum Kauf angeboten werden. „Das bedeutet einen faktischen Bauzwang und damit ein Stopp der Zersiedlung und dem unnötigen Bodenverbrauch. Außerdem werden so auch Infrastrukturkosten für die Gemeinden gespart,“ so der Bürgermeister von Wr. Neustadt und Klubobmann Klaus Schneeberger.

Außerdem werden die Planungsrichtlinien für Flächenwidmungspläne unter den Prämissen Klima- und Bodenschutz modernisiert.

Bereits in Kraft getreten sind eine Einschränkung für umfangreiche Neuwidmungen und eine massive Beschleunigung für kleinere Verfahren beschlossen.