Neue Novelle der Wiener Bauordnung

Die Novelle bringt verschärfte Strafen, eine Beschränkung der bebauten Fläche und der Abriss von alten Häusern wird teurer.

Erst im Jahr 2018 wurde in Wien eine neue Bauordnung samt Abrisstopp eingeführt. Jetzt soll es bereits wieder eine Novelle geben. Damit knüpfe man sich übermassive Neubauten in Siedlungen sowie grobe Bausünden vor, heißt es vom Büro der Vizebürgermeisterin Kathrin Gaal. Eine Neuerung ist etwa die Erhöhung der Strafen aus mindestens 20.000 Euro bei für ein Zuwiderhandeln des Abrissverbotes. Die neue Strafbemessung gilt auch für Übertretungen, durch die eine Gefahr für Leben oder Gesundheit eintritt.

Zudem wird auch die bebaute Fläche pro Gebäude in der Bauklasse 1 künftig mit 350 m² beschränkt werden. Künftig soll diese Möglichkeit, sich der Nachbargrenze weiter anzunähern, von der tatsächlichen Gebäudehöhe abhängig gemacht werden: je höher das Gebäude, desto größer der Mindestabstand bzw. umgekehrt. Konkret soll man in der Bauklasse I bis auf maximal die Hälfte der Gebäudehöhe heranrücken können.

Künftig soll zudem in der Bauklasse I die Ausnahme auf 25 m² pro Giebelfläche bzw. 50 m² pro Gebäude halbiert werden. Die Firsthöhe in der Bauklasse I wird generell auf 4,5 Meter zu beschränkt. Der vorliegende Gesetzesentwurf einer kleinen Novelle der Wiener Bauordnung wird in den nächsten Wochen einer öffentlichen Begutachtung unterzogen und im Anschluss den zuständigen Gremien vorgelegt.

Sebastian Beiglböck, Geschäftsführer der VÖPE – Vereinigung Österreichischer Projektentwickler, kritisiert die Wortwahl vonseiten der Stadt Wien mit der die Novelle angekündigt wurde: „Unsere Mitglieder verstehen sich als Partner der öffentlichen Hand bei flächensparendem, verdichtetem Bauen. Das nun mit Kampfbegriffen wie “übermassive Neubauten„ zu versehen, ist zumindest wenig sensibel.“