EAG-Novelle: Längere Fristen für Förderungen
Mehr Praxisnähe: Ein Initiativantrag der Grünen soll Fristen verlängern und Fördersätze vereinheitlichen. Die Zustimmung des Parlaments fehlt noch.
In Abstimmung mit der ÖVP brachten die Grünen in der vergangenen Nationalratssitzung einen Initiativeintrag zur Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) ein. Damit soll neben der vergangenen Budgetanpassung und – aufstockung auch auf die Erfahrungen der ersten Förderdurchgänge reagiert werden.
Denn unter anderem der Branchenverband Photovoltaic Austria (PV Austria) hatte schon mehrmals Alarm geschlagen: Den PV Austria erreichten in den letzten Monaten zahlreiche Hilferufe der Unternehmen, dass auf Grund von unplanbaren Lieferzeiten die Errichtungsfristen für die Förderung nicht eingehalten werden können. Unzählige bereits zugesagte Förderanträge waren und sind laut Aussendung gefährdet. Mit dem nun vorgelegten Initiativantrag soll dem entgegengesteuert werden, indem die Errichtungsfrist für PV-Anlagen bis 20 Kilowattpeak (kWp) zweimal um neun Monate verlängert wird. Diese Änderung soll auch rückwirkend für bereits eingereichte Projekte gültig sein.
Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria, dazu: „Mit der Anpassung der Errichtungszeiten wird auf die wenig prognostizierbaren und langen Lieferzeiten geschwind und unbürokratisch reagiert. Wichtig ist, dass im Parlament die notwendige 2/3 Mehrheit rasch erreicht wird, damit die PV-Kund*innen nicht um den Förderverlust fürchten müssen und der Branche der nötige Rückhalt für unverschuldete Verzögerungen gegeben wird.“
Entbürokratisierung auch für Anlagen bis 20 kWp
Angepasst werden soll weiters die Förderung in der Kategorie B (Anlagen von 10,1 bis 20 kWp). Auch in dieser Kategorie soll es zukünftig einen fixen Fördersatz geben (anstelle eines umgekehrten Bieterverfahrens). Dieses Anlagensegment trifft vor allem Anlagen des privaten Bereichs, wo die derzeitige Fördervergabe schlichtweg zu aufwendig ist. Diese Regelung soll ab dem kommenden Förderjahr 2023 gelten.