Neue Förderung für PV-Anlagen
36 Millionen Euro stellt der Bund neben der regulären Photovoltaik-Tarifförderung zu Verfügung – aber die Antragssteller müssen schnell sein.
Ab 11. März 2020 stellt der Bund neben der regulären Photovoltaik-Tarifförderung weitere 36 Millionen Euro für Photovoltaik-Anlagen und Speicher zur Verfügung. Die Reihung erfolgt nach dem „first come-first serve“-Prinzip“. Förderanträge können ab 17 Uhr bei der Ökostrom-Abwicklungsstelle OeMAG eingereicht werden. Es steht ein Fördervolumen von 36 Millionen Euro zur Verfügung, wobei mindestens 24 Millionen Euro für die Errichtung bzw. Erweiterung von Photovoltaikanlagen vorgesehen sind.
Die Antragstellung läuft in zwei Schritten: Zuerst muss ein Ticket gelöst und die wichtigsten Daten eingegeben werden. In einem zweiten Schritt können nach frühestens 18 Stunden alle Details dem Förderantrag hinzugefügt werden.
Bei einer Antragstellung, Förderzusage und Vertragsabschluss im Jahr 2020 beträgt der Fördersatz für Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowattpeak maximal 250 Euro je Kilowattpeak sowie für Photovoltaik-Anlagen bis 500 Kilowattpeak maximal 200 Euro je Kilowattpeak. Zusätzlich können Stromspeicher mit einer Größe bis zehn Kilowattstunden mit bis zu 500 Euro je Kilowattstunde gefördert werden.