Kreislauffähiges Bauen: Neue Infoplattform

Gebündeltes Wissen: Die Plattform Viecycle der Stadt Wien richtet sich an das Fachpublikum aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung und auch an die interessierte Öffentlichkeit.

Viecycle soll das Programm der Stadt Wien zum kreislauffähigen Bauen mit dem Titel „DoTank Circular City Wien 2020 – 2030“ (DTCC30) dokumentieren, das laut Aussendung eines der Leitprojekte der Wirtschaftsstrategie Wien 2030 ist. Die Kreislaufwirtschaft ist ein äußerst dynamisches Thema, das sich kontinuierlich weiterentwickelt. Dadurch können Informationen niemals als vollständig angesehen werden, sondern unterliegen einem ständigen Wandel. Viecycle möchte diese Infos so klar wie möglich darstellen.

Die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) sind die Grundlage für einheitliche bautechnische Anforderungen in den Bauordnungen der Bundesländer. Mit dem Beschluss zur Ausarbeitung einer Richtlinie „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ und des dazugehörigen Grundlagendokuments wurde im Mai 2023 die OIB-Richtlinie 7 auf den Weg gebracht. „Die OIB-Richtlinie 7 ist ein wichtiger Schritt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das zirkuläre Bauen zu schaffen. Die Anforderungen, die wir damit künftig an eine nachhaltige Planung, an die Bauwerke selbst und an die verwendeten Bauprodukte hinsichtlich Ressourcenschonung stellen, sind die Voraussetzung für eine Verankerung in der Bauordnung für Wien. Kreislauffähiges Bauen wird so ein fixer Bestandteil unserer gebauten urbanen Umwelt“, erklärt Stadtbaudirektor Bernhard Jarolim.

Kreislauffähigkeit messen

Die Stadt Wien hat dazu im Rahmen der Wohnbauforschung die Universität für Bodenkultur mit einer Studie beauftragt, um Grundlagen für eine Bewertungsmethodik und Indikatoren für zirukläres Bauen zu erarbeiten. „Am wichtigsten ist die Entwicklung einer gemeinsamen Sprache und gemeinsamer Definitionen“, so Bernadette Luger, Leiterin der Stabsstelle Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit im Bauwesen in der Stadtbaudirektion. „Mit einer einheitlichen, verbindlichen Bewertungsmethodik können wir die Kreislauffähigkeit und die entsprechenden Anforderungen dazu in Bauträgerwettbewerbe einbringen oder bei der Beauftragung von Planungsleistungen einfordern. Aufbauend auf den klaren Vorgaben eines Zirkularitätsfaktors können Ausschreibungen für Bauprojekte gestaltet werden. Und wir können die Einhaltung dieser Vorgaben besser überprüfen“.

Im ersten Schritt der Ausarbeitung wurden neun übergeordnete Kategorien für einen Zirkularitätsfaktor identifiziert:

  • Nutzungsintensität: Gebäude sollen so gestaltet sein, dass Räume möglichst „intensiv“ genutzt werden können. Z.B. Gemeinschaftsflächen.
  • Flexibilität, Um-Nutzbarkeit und Nachverdichtung: z.B. soll spätere Aufstockung möglich sein oder veränderbare Wohnungsgrundrisse.
  • Langlebigkeit, Tauschbarkeit und Reparaturfähigkeit: langlebigere Bauteilen, mit hohem Potenzial für Wiederverwendung bzw. Bauteile, die gut getauscht/repariert werden können.
  • Rückbau und Re-Use: Rückbaufähigkeit des Gebäudes soll sichergestellt und Re-Use-Bauteile rückgebauter Gebäude eingesetzt werden.
  • Recycling: Einsatz von sortenreinen Materialien, die recyclingfähig sind und gleichzeitig hohen Anteil an Recycling- Materialien verwenden.
  • Entsorgung und sonstige Verwertung: Grenzwerte für nicht recyclingfähige oder wiederverwendbare Materialien werden festgesetzt, sodass Abfall minimiert wird.

Anhand von drei bereits bestehenden Gebäuden wird die Anwendbarkeit der Kategorien in der Praxis geprüft. Dafür ausgewählt wurden ein Schulneubau in der Leopold-Kohr-Straße, ein Wohngebäude-Neubau im 3. Bezirk und eine Wohngebäude-Sanierung im 7. Bezirk. Für eine optimale Anwendung des Zirkularitätsfaktors und vollständige Umsetzung der Kreislaufwirtschaft im Bauen, werden digitale Leistungsverzeichnisse (Building Information Modeling (BIM) der verbauten Materialien eine große Rolle spielen.