Strabag droht 45 Millionen Kartellstrafe

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat der Strabag einen Bußgeldantrag in der Höhe von 45,37 Millionen Euro zugestellt.

Einsicht schützt nicht vor Strafe – das weiß man nun auch in der Chefetage des Baukonzerns Strabag. Die Konzerngesellschaften Strabag AG und  F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG haben im gegen sie seit 2017 anhängigen Kartellverfahren ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben. Daraufhin stellte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) heute einen Bußgeldantrag gegen die beiden Gesellschaften in Höhe von € 45,37 Millionen Euro beim Kartellgericht. Die Unternehmen hatten von Anbeginn vollumfänglich mit der BWB kooperiert.

„Dass sich die Vorwürfe nach intensiven Untersuchungen als zum Teil begründet herausgestellt haben, ist eine große persönliche Enttäuschung für mich. Unleugbar schmerzt uns die Geldbuße wirtschaftlich. Wir haben jedoch daraus unsere Lehren gezogen und treiben seit geraumer Zeit mit breitgefächerten Maßnahmen einen Prozess der unternehmensinternen Aufarbeitung und der Verfestigung einer Unternehmenskultur mit hohen Ansprüchen an Integrität voran; auch haben wir als erster Baukonzern in Österreich freiwillig ein externes Monitoring eingeführt“, so Thomas Birtel, der Vorstandsvorsitzende der Muttergesellschaft Strabag SE.

Zur endgültigen Erledigung des Kartellverfahrens ist die Entscheidung des Kartellgerichts zum gegenständlichen Bußgeldantrag noch ausständig. Ein Bußgeld gegen Strabag-Gesellschaften in der beantragten Höhe würde keine Anpassung der Ergebnis-Guidance des Strabag SE-Konzerns erfordern, da im Konzernabschluss 2020 entsprechende Rückstellungen für das Kartellverfahren gebildet sind.