Parlaments-Baustelle wird stillgelegt

Wegen eines Corona-Verdachtsfalls wird die Parlaments-Baustelle in diesen Stunden heruntergefahren. Ein Arbeiter as der Slowakei gilt als Verdachtsfall. Schon davor kränkelte die Promi-Baustelle an anderen Viren.

Österreichs prominenteste Baustelle, das Parlament, ist ein Opfer des Corona-Virus. Ein Arbeiter aus der Slowakei, der nicht mehr zur Arbeit angereist ist, gilt als Verdachtsfall, wie eine BIG-Sprecherin bestätigt. Man habe ein ärztliches Attest erhalten das nicht ganz eindeutig sei, erklärt sie. Zur Vorsicht wird die Baustelle in Abstimmug mit den Baufirmen aber weitgehend zurückgefahren. „Derzeit sind etwa 25 Arbeiter vor Ort um die Baustelle zu sichern“, so die Big-Sprechern. Man sei bemüht den Sachverhalt rasch zu klären, fügt sie hinzu.

Eingeläutet wurde die Einstellung der Parlamentsbaustelle mit einem Rundmail, das am Dienstag um 22:00 Uhr an allen relevanten Beteiligten ging.

Drohendes Ungemach schon früher

Dass der Parlamentsumbau wiederholt von Einstellungen bedroht gewesen ist, wurde schon zuvor von Building Times berichtet. Interessant ist in diesem Zusammenhang die seit September 2018 geltende Auftrags-Struktur für das prominenteste österreichische Bauprojekt: Während bis September 2018 alle Aufträge von der Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft (PGS) erteilt wurden, werden seither die noch zu vergebenden Aufträge „von der BIG im Namen und auf Rechnung der PGS erteilt“. Was mit der „Anpassung der Projektorganisation“ zusammenhängt, wie die Parlamentskorrespondenz am 23. September 2018 den eher ungewöhnlichen Vorgang beschreibt.

„Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) hat ihre Anteile an der PGS vollständig an die Parlamentsdirektion abgegeben und im Gegenzug eine Vereinbarung über ‚Geschäftsführungs- und Controllingleistungen für die nachhaltige Sanierung des Parlamentsgebäudes‘ unterschrieben. Damit nimmt die PGS ab sofort klar die Aufgabe des Bestellers ein und die BIG sorgt als Dienstleister der PGS vertragsgemäß für die Abwicklung des Projektes auf Basis des bisherigen Planungsstandes“. Damals hieß es weiters: „Allfällige Umplanungen oder zusätzliche Aufträge müssen von der Bestellerseite kommen“.

Da die Kosten für den Parlamentsumbau gedeckelt sind/waren? Mussten auch immer wieder Abstriche bei der Ausführung gemacht werden. Ob dieser Deckel weiterhin gilt, steht noch in den Sternen – aber derzeit hat das Land wahrlich andere Sorgen.
Viele Insider hatten sich schon seit Mitte der letzten Woche gewundert, weshalb der Bund ausgerechnet im eigenen Bereich – denn sowohl BIG als auch ARE sind ja hundertprozentige Wirtschaftsgesellschaften der Republik – nichts zur Verbreitungs-Eindämmung des Corona-Virus beiträgt.

Weshalb sehr rasch die Vermutung auftauchte, dass der Bund nie und nimmer eine Baustellen-Schließung nach dem Epidemiegesetz beschließen würde, denn dann wäre er entschädigungspflichtig. Um ja nicht in die Ziehung genommen zu werden, wurde rechtlich vorgebaut: Wenn nach dem Epidemiegesetz geschlossen wird, gibt es Anspruch auf Entschädigung. Aber: § 4 der Schließungs-Verordnung vom vergangenen Freitag besagt, dass „die Bestimmungen des Epidemiegesetzes betreffend die Schließung von Betriebsstätten mit Inkrafttreten der genannten Verordnung nicht zur Anwendung gelangen“.

Paradies für Anwälte

Ob und wann wieder weitergebaut wird, lässt sich vorerst nicht sagen. Fix ist, dass ein Baustopp ein Eldorado für Anwaltskanzleien ist. Sie können sich mit aller Kraft der Erstellung von bauwirtschaftlichen Nachträgen widmen.

Und außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!