Heizkostenabrechnungs-Gesetz ist novelliert

Mit einer Novelle des Heizkostenabrechnungsgesetzes soll mehr Transparenz bei Energieverbrauch und -kosten geschaffen werden.

Eine Reduktion des Energieverbrauchs und damit die Erreichung der Einsparungsziele soll mit der Novelle des Heizkostenabrechnungsgesetzes erreicht werden, die eben mehrheitlich beschlossen wurde. Mit ihrer Vorlage kommt die Bundesregierung einer EU-Richtlinie zur Energieeffizienz nach. Demnach müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um bis zum Jahr 2030 4,4% des jährlichen Energieverbrauchs einzusparen.

Kernpunkt des Heizkostenabrechnungsgesetzes ist die Erfassung und die verbrauchsabhängige Abrechnung des Heiz- und Warmwasserverbrauchs bei zentral beheizten Mehrparteienhäusern. Und: Mit der Novelle werden künftig auch Kosten zur Gebäudekühlung erfasst. Ziel ist, mehr Transparenz beim Energieverbrauch und den damit verbundenen Kosten zu schaffen.

Zwischen „leistbar“ und „Abzocke“

Für Johanna Jachs (ÖVP) wird mit der vorliegenden Novelle das Wohnen leistbarer. Dies sei für viele Teile der Bevölkerung ein großer Schritt. MieterInnen würden künftig laufend Informationen erhalten, wie sich ihr Energieverbrauch zusammensetzt. Damit würden sie die Möglichkeit erhalten, zeitnah zu reagieren und ihr Verhalten zu ändern.

Ruth Becher (SPÖ) bedauerte, dass trotz niedrigerem Heizungsaufwand die Heizkosten in Mehrparteienhäusern im Vergleich zu Einfamilienhäusern derzeit nicht geringer seien. Als Grund führte sie hohe Ablesekosten an, die durch zwei Anbieter im deutschsprachigen Bereich durchgeführt würden. Diese würden sich den Markt aufteilen, was zu einer „Abzocke“ führe. Der vorliegende Gesetzentwurf sei ein „Kniefall“ vor Konzernen. Aus diesem Grund brachte die Abgeordnete einen Abänderungsantrag ein, der keine Mehrheit fand. Becher forderte darin unter anderem eine deutlichere Stärkung der Position der MieterInnen gegenüber Wärmelieferanten, was die Verpflichtung zur inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung betrifft, sowie einen klaren Schutz vor überhöhten Kosten für Energie und allen damit verbundenen Kosten. Auch Errichtungskosten sollten von den Anbietern nicht auf die AbnehmerInnen abgewälzt werden können, betonte Becher.

Abgeordneter Philipp Schrangl (FPÖ) führte an, dass die Novelle ein Fortschritt gegenüber dem geltenden Recht sei. Es würde mehr verbrauchsabhängige Abrechnung ermöglicht, was eine Belohnung sei, da den AbnehmerInnen nun mehr Einfluss auf den Energieverbrauch ermöglicht werde.

Nina Tomaselli (Grüne) betonte, dass die vorliegende Novelle eine Erleichterung für MieterInnen und eine echte Entlastung für das Klima sei. Das Gesetz würde Entwicklungen in Technik und Klima berücksichtigen. MieterInnen würden damit so viele Rechte wie noch nie bei der Betriebskostenabrechnung erhalten.