Fördern statt fordern
Der Kreditversicherer Coface verlängert die Frist für die Meldung überfälliger Forderungen um 60 Tage. Für den Gang zum Insolvenzgericht gilt nun statt 60 Tagen eine Frist von 120 Tagen.
Der internationale Kreditversicherer Coface lockert temporär einzelne vertragliche Regelungen für seine Kunden. Die Frist für die Benachrichtigung über überfällige Forderungen (Notification of Overdue Account) wird um 60 Tage verlängert. „Als Kreditversicherer sehen wir neben der gesellschaftlichen Verantwortung für unsere Mitarbeiter auch eine wirtschaftliche Verantwortung für unsere Kunden und Partner. Daher möchten wir mit diesen Maßnahmen vor allem unseren heimischen Unternehmen unter die Arme greifen, die aktuell all ihre Kräfte benötigen, um ihr Unternehmen sicher durch diese Krise lenken zu können“, erklärt Declan Daly, Regional CEO der Coface für Zentral- und Osteuropa. „Wir appellieren an die Unternehmen, das sorgfältige Risikomanagement auf keinen Fall zu vernachlässigen. Risikovermeidung und Schadensbegrenzung müssten weiter im Fokus bleiben“, betont Daly.
Krisenjahre 2008/2009 verblassen
„Die derzeitige Situation ist ohne historischen Vergleich. Selbst die Krisenjahre 2008/2009 verblassen gegen dieses gewaltige Ausmaß und Prognosen für den Ausgang können derzeit seriös nicht abgegeben werden“, erklärt Georg Sattler, Regional Director für Information, Debt Collection und Claims für Zentral- und Osteuropa. Auf der Risikoseite sei die Lage bezogen auf Länder und Branchen komplex. „Sicher ist jedenfalls: Insolvenzen und damit die Schäden bei den Kreditversicherern werden steigen, da die Auswirkungen der Corona-Krise die Liefer- und Wertschöpfungsketten in einer vorher schon politisch angespannten Situation voll treffen,“ unterstreicht Sattler.
Insolvenzeinbringung verlängert
Eine Fristverlängerung gibt es auch beim Insolvenzgericht, durch einen Beschluss im Parlament: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist im Normalfall spätestens aber nach 60 Tagen der Gang zum Insolvenzgericht erforderlich. Wegen der Pandemie wurde diese Frist nun aber auf 120 Tage erstreckt.
Und außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!