Bauprodukteverordnung: Fünf Optionen im Gespräch

Wie genau die neue Bauproduktenverordnung aussehen wird, kann man heute noch nicht sagen. Fest steht: Es gibt fünf Optionen, über die in den nächsten Monaten in der EU-Kommission diskutiert wird.

Elisabeth Sperlich, Head of Governance, Policy and Legal bei Austrian Standards International, erklärt im Gespräch mit Building Times, warum es eine Neuerung der Verordnung braucht und wodurch sich die einzelnen Optionen unterscheiden.

INTERVIEW – Elisabeth Sperlich

Building Times: Worum handelt es sich bei der Bauproduktenverordnung?

Sperlich: Die Bauproduktenverordnung regelt den freien Verkehr der Bauprodukte, wie zum Beispiel Fenster, im europäischen Binnenmarkt. Das Hauptziel ist, dass Bauprodukte im europäischen Binnenmarkt frei zirkulieren können sollen, egal wo sie hergestellt wurden.

Building Times: Und warum braucht es hier eine Neuerung?

Sperlich: Das Grundproblem ist, die Bauproduktenverordnung regelt nur die Zulassung der einzelnen Bauprodukte am Markt. Sie regelt aber nicht, ob diese, an und für sich zugelassenen Bauprodukte, zum Beispiel auch in einem Haus in Österreich eigenbaut werden dürfen. Das regelt der nationale Gesetzgeber. Wenn man beispielsweise ein Fenster mit gewisser Glasstärke hat, das als Bauprodukt legal am Markt zirkuliert, in Österreich aber für ein Haus eine höhere Glasstärke verlangt wird, dann könnte man zwar dieses Fenster in Österreich kaufen, dürfte es aber nicht einbauen.

Building Times: Es gibt fünf Optionen, die für die Neuerung im Gespräch stehen. Worin liegen die Unterschiede?

Sperlich: Die erste und die letzte Option sind schnell erklärt. Entweder es bleibt alles so wie es ist (Option A) oder die Bauproduktenverordnung wird abgeschafft und es gibt keinen Binnenmarkt für Bauprodukte mehr (Option E). Schwieriger wird es bei den restlichen drei Optionen: Bei Option B wären, so wie bisher, nur die grundlegenden Anforderungen, die Bauprodukte erfüllen müssen, in der Verordnung festgelegt. Diese grundlegenden Anforderungen müssen konkretisiert werden, bisher geschah dies durch Normen, die von den europäischen Normungsorganisationen ausgearbeitet wurden. Bei Option B möchte nun die Kommission selbst diese Anforderungen in delegierten Rechtsakten konkretisieren. Der Effekt: Die Kommission würde die technischen Details mit Experten, großen Industrieunternehmen oder Konsortien festlegen. Das könnte zulasten von kleinen und mittleren Unternehmen gehen. Bei Option C sollen nur noch bestimmte Bauproduktgruppen auf europäischer Ebene und der Rest national geregelt werden. Es entsteht hier eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Bauproduktenverordnung.

Building Times: Wie sieht es mit Option D aus?

Sperlich: Option D teilt sich in zwei Bereiche. Grundsätzlich würde sich der Anwendungsbereich der Bauproduktenverordnung ausdehnen, zusätzliche Produkt-Eigenschaften könnten normiert werden. Bei dieser Variante erlässt die Kommission ebenfalls delegierte Rechtsakte und legt die technischen Details selbst fest. Bei der Option D1 würden man noch zusätzliche Produktanforderungen, die die Wirtschaft bei gewissen Produkten für wichtig hält, in die Norm mithineinpacken, auch wenn sie gar nicht auf der Bauproduktenverordnung fußen. Bei dieser Option dürfen die Normungsorganisationen ein Wörtchen mitreden. Bei Option D2 würden auch solche zusätzlichen Produktanforderungen von der Kommission selbst erlassen werden.

Building Times: Welche Option würde Austrian Standards in Erwägung ziehen?

Sperlich: Wir sind für die Option D1. Eine Überarbeitung der Bauproduktenverordnung und zusätzliche Anforderungen an Produkte sollen möglich sein, allerdings unter der großen Prämisse, dass die Standardisierungsorganisationen weiter im Zentrum der Ausarbeitung der technischen Details stehen. Wir wollen nicht, dass die Kommission delegierte Rechtsakte erlässt. Wir rechnen hier einerseits mit Verzögerungen, andererseits wissen wir, dass die Kommission nicht über die ausreichende Anzahl an Experten verfügt, um für jedes einzelne Bauprodukt technische Details festlegen zu können. Im Normungsprozess ist beispielsweise die Einbindung von KMU oder auch Konsumenten garantiert. Dies ist bei delegierten Rechtsakten der Kommission nicht der Fall.

Building Times: Wann kann man mit einer Neuerung rechnen?

Sperlich: Das ist eine gute Frage. Ich glaube, die Kommission würde gerne Anfang nächsten Jahres sagen, in welche Richtung es gehen soll. Dann wird es ein paar Jahre brauchen, bis die Verordnung kommen wird, beziehungsweise überarbeitet ist. Wenn es tatsächlich zu einer Überarbeitung kommt, ist bereits jetzt schon klar, dass es mindestens eine zehnjährige Übergangsfrist geben wird. Es braucht nicht nur die neue Verordnung, sondern auch die technischen Details für jedes Bauprodukt und das ist ja eine Fülle.