EU: Vorläufig einig bei F-Gase-Verordnung
Rat und Parlament einigen sich auf strengere Vorgaben für F-Gase und ozonabbauende Stoffe. Jetzt fehlt noch die förmliche Annahme.
Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben eine vorläufige Einigung darüber erzielt, die Vorschriften zur Verwendung von fluorierten Gasen und ozonabbauenden Stoffen zu verschärfen. Aufbauend auf den bestehenden EU-Rechtsvorschriften werden die nun vereinbarten Verordnungen bis 2050 weitere Emissionen in Höhe von fast 500 Millionen Tonnen verhindern. „Dies ist eine hervorragende Nachricht für Europa und für die Welt,“ sagte der für den Green Deal zuständige Exekutivvizepräsident der EU-Kommission, Maroš Šefčovič. „Da F-Gase für Klimaanlagen und Kühlgeräte verwendet werden und die Nachfrage in diesem Bereich voraussichtlich steigen wird, müssen wir unbedingt dafür sorgen, dass diese Technologien die globale Erwärmung nicht verschärfen und dass Anreize für klimafreundliche Alternativen geschaffen werden.“ Die vorläufige Einigung bedarf nun der förmlichen Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden beide Verordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten in Kraft.
Die neuen Vorgaben sollen dazu beitragen, die Klimaziele der EU für 2030 zu erreichen: das bedeutet konkret, die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent zu senken, und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Die Verordnung bietet laut Aussendung Anreize für die Verwendung klimafreundlicher Alternativen. Auf EU-Ebene machen F-Gase derzeit 2,5 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen aus.
Klimafreundliche Gase für neue Geräte
Die Verwendung von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 Prozent reduziert werden und bis 2050 auf Null sinken. Die Vereinbarung führt neue Beschränkungen ein, um sicherzustellen, dass F-Gase nur in neuen Geräten verwendet werden, für die es keine geeigneten Alternativen gibt, oder dass nur die klimafreundlichsten F-Gase verwendet werden. So müssen beispielsweise in neuen Klimaanlagen, Wärmepumpen und elektrischen Geräten die klimafreundlichsten Gase verwendet werden, und einige Gerätetypen müssen F-Gas-frei werden. Dies gilt beispielsweise für Mittelspannungsschaltanlagen, in denen traditionell Schwefelhexafluorid (SF6), das stärkste Treibhausgas der Welt, verwendet wurde. Die neuen Beschränkungen werden zwischen 2025 und 2035 greifen, je nachdem, wie weit die Umstellung auf klimafreundliche Lösungen für die einzelnen Gerätetypen fortgeschritten ist.
Verordnung zu ozonabbauenden Stoffen
Die Verwendung von ozonabbauenden Stoffen (ODS) in neuen Geräten ist in der EU bereits verboten. Die nun beschlossenen neuen Maßnahmen zielen auf Produkte ab, in denen ODS in der Vergangenheit legal verwendet wurden. Die meisten zusätzlichen Emissionseinsparungen sollen laut Aussendung der Kommission dadurch erreicht, dass ODS bei der Renovierung oder dem Abriss von Gebäuden aus Isolierschäumen zurückgewonnen oder zerstört werden müssen. Auch die Verwendung von ODS in der chemischen Industrie wird nun strenger geregelt.