Burgenland: Kritik an Raumplanungs-Novelle

Die Branchenverbände PV Austria und IG Windkraft sehen beim eigentlichen Musterbundesland Burgenland eine Erdrosselungssteuer für Windkraft und PV.

Für hitzige Diskussionen sorgt eine geplante Novelle des burgenländischen Raumplanungsgesetzes, diese soll eine drastische Anhebung der erst kürzlich eingeführten burgenländischen Landschaftsbild-Abgabe für Windkraft und PV bringen. „Diese Abgabe ist eine Erdrosselungssteuer“, fasst Verfassungsjurist Heinz Mayer zusammen: „Die Anhebung ist unsachlich, verfassungswidrig und verletzt EU-Recht.“ Die Abgabe verhindere den weiteren Erneuerbaren-Ausbau im Burgenland – und das in Zeiten der Energie- und Klimakrise, heißt es in einer gemeinsamen Aussendung von PV Austria und IG Windkraft. „Wenn diese Abgabe so kommt, werden Investitionen in weitere Wind- und PV-Anlagen im Burgenland dramatisch einbrechen“, kommentiert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Die Höhe der Abgabe soll zukünftig 17.600 € pro Megawatt Windkraft und 6.500 € pro Hektar Photovoltaik betragen. Bei Windkraft handelt es sich laut Aussendung dabei um eine Versechsfachung, bei Photovoltaik um eine Verfünffachung. „Dies würde de facto einer Abschöpfung bis zu 100 Prozent der gesamten Gewinne gleichkommen und damit weitere Investitionen stoppen“, so Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. Ein von den Branchenverbänden beauftragtes Rechtsgutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer beurteilt die geplante Novelle als verfassungswidrig und sieht eine EU-Unvereinbarkeit der geplanten Erhöhung.