Projektentwickler fordern Zuckerl für grüne Projekte
Die Vereinigung Österreichischer Projektentwickler möchte Vereinfachung bei Widmungen und Beschleunigung für innovative Projekte.
2023 soll die Wiener Bauordnung novelliert werden. Dazu findet am 9. Und 10. November eine Fachenquete statt. Die VÖPE – Vereinigung Österreichischer Projektentwickler begrüßt eine Überarbeitung der Bauordnung und möchte sich mit eigenen Ideen einbringen. „Der Schwerpunkt unserer Vorschläge liegt auf Maßnahmen zur Beschleunigung und Erleichterung von Klimaprojekten im Vergleich zu konventionellen Bauprojekten“, so VÖPE-Geschäftsführer Sebastian Beiglböck.
Schnellere Widmung und Verfahren
Die VÖPE plädiert für ein ‚Ermöglichungsinstrument‘, das zwischen §69-Verfahren und dem derzeitigen Widmungsverfahren angesiedelt sein soll. Projekte, die zu den Klima- und Umweltzielen beitragen, könnten so rasch umgesetzt werden, meint der Verein. Eine „Fast Lane“ wünschen sich Projektentwickler auch für innovative und nachhaltige Projekte, etwa für solche, die eine bestimmte Zertifizierung erreichen. Dadurch würden massive Anreize zur Umsetzung nachhaltiger Projekte geschaffen und große Bauverfahren deutlich beschleunigt werden.
§ 69 zum „Klimaparagraphen“ umbauen
Mit dem § 69 sind Abweichungen vom beschlossenen Bebauungsplan möglich, z.B. um eine zweckmäßigere Flächennutzung zu bewirken oder um das Stadtbild zu verbessern. Die zulässigen Abweichungen sollten künftig um Ziele zur Nachhaltigkeit ergänzt werden. Projekte, die maßgeblich zum Klimaschutz beitragen, sollen eine „Bonuskubatur“ erhalten.
Bessere Vereinbarkeit von Brandschutz- und Klimamaßnahmen
Brandschutz versus PV
Veraltete Brandschutzauflagen würden derzeit häufig die von der Stadt Wien selbst geforderte Begrünung oder Photovoltaik an Fassaden verhindern. Die VÖPE fordert daher eindeutige Standards für technische Anlagen an Fassaden, die mit dem Brandschutz kompatibel sind und gleichzeitig eine Fassadenbegrünung möglich machen.
Neues Stellplatzregulativ
Die VÖPE tritt für ein fixes, Wien-weites Zonenmodell für Mindeststellplätze ein, das die Zentralität des Standorts und die Verfügbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln berücksichtigt. In peripheren Lagen soll weiter das bestehende Stellplatzregulativ zur Anwendung kommen, in sehr zentralen und sehr gut erschlossen Standorten soll eine Reduktion bis auf 10% erfolgen. Zusätzliche Stellplätze könnten die Bauträger je nach Nachfragesituation errichten.