CE-Kennzeichnung für Rohrschalen

Die steinonorm Polyurethan-Isolierschalen von Dämmstoff-Anbieter Steinbacher tragen jetzt eine CE-Kennzeichnung auf Grundlage der Europäisch Technischen Bewertung ETA 20-0030.

Durch Rohrdämmung können Energie und Kosten gespart werden: Der Wärmeverlust im Vergleich zu ungedämmten Rohren kann um bis zu 80% reduziert werden. „Gerade für freiliegende Leitungen im Heizraum sind unsere steinonorm PU-Isolierschalen die ideale Lösung. Mit ihrer ansprechenden Optik sorgen sie für ein sauberes Erscheinungsbild und dämmen hervorragend“, so Roland Hebbel, Geschäftsführer bei Steinbacher. Beide PU-Isolierschalen – steinonorm PUR 035 PVC und PUR Alu – können erstmals auf Basis der ETA mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Dadurch ist eine bauaufsichtliche Zulassung in Deutschland nicht mehr erforderlich.

Leistungsnachweis auch für offenzellige Produkte

Die Anforderungen an Polyurethan-Rohrschalen sind in der europäischen Norm EN 14308 geregelt. Allerdings gilt diese Norm nur für Produkte mit einem Anteil an geschlossenen Zellen von mindestens 90%. Damit fehlt für Isolierschalen aus PUR/PIR mit einem geringeren Anteil an geschlossenen Zellen die Grundlage für eine CE-Kennzeichnung. Auf Basis der EAD 041094-00-1201 (European Assessment Document) hat Steinbacher eine Europäische Technische Bewertung (ETA) erhalten, welche nun eine CE-Kennzeichnung der Isolierschalen mit offenzelligem PU-Schaum ermöglicht.