Weitere SFL-Fassaden-Insolvenz

Die SFL Engineering GmbH hat einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung eingebracht.

Das seit 1988 bestehende Unternehmen wird vom geschäftsführenden Alleingesellschafter Johann Höllwart vertreten. Der Unternehmensgegenstand ist die Herstellung von Metall- und Glasfassaden. Die SFL Engineering ist eine Art Folgefirma der früher insolventen SFL technologies GmbH. 2017 wurden erhebliche operative Teilbereiche in die Engineering GmbH transferiert. Im Unternehmen werden aktuell 96 Dienstnehmer beschäftigt, so der AKV.

Sanierungsplan gescheitert

In Folge der Nichterfüllung des seinerzeitigen Sanierungsplanes der SFL technologies GmbH wurde über das Vermögen dieses Unternehmens im Jahr 2019 neuerlich ein Insolvenzverfahren eröffnet, im Zuge dessen diverse gesellschaftsrechtliche sowie vermögensrechtliche Maßnahmen Gegenstand von Anfechtungsansprüchen wurden. Das Ergebnis waren zahlreiche Anfechtungsprozesse unter anderem auch gegen die nunmehr gegenständliche SFL Engineering GmbH im Ausmaß von mehr als 2 Millionen Euro, so die Kreditschützer.
Nachdem erste Prozesse aus der Sicht des Unternehmens bereits verloren gingen, droht nun der Engineering GmbH die Zahlungsunfähigkeitwerden können.

7 Millionen Schulden

Laut Status zum 31.10.2021 betragen die Verbindlichkeiten knapp 7 Millionen Euro wovon allerdings rund 4,5 Mio. auf Bankverbindlichkeiten, rund E1,5 Mio. auf Lieferantenverbindlichkeiten und der Rest im Wesentlichen auf verbundene Unternehmen bzw. Gesellschafter entfallen. Die Kreditlinien dürften jedoch nicht fällig gestellt worden sein, ebenso sollen die Lieferantenverbindlichkeiten abgedeckt worden sein, ebenso bestehen laut Insolvenzantrag weder Rückstände bei Finanzamt oder ÖGK. An Aktiva verweist man insbesondere auf Halbfertige bzw. offene Forderungen, sodass sich eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht ergibt.

Angestrebt wird die Fortführung des Unternehmens, wobei seitens des geschäftsführenden Alleingesellschafters eine Garantie für allfällige Verluste in der Fortführung übernommen wird. Nach durchzuführenden Restrukturierungsmaßnahmen wird letztlich der Abschluss eines Sanierungsplans angestrebt: dieser sieht für Gläubigereine Quote von 30 Prozent vor.