Endlich: Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz in Begutachtung
Lange erwartet, nun endlich in Begutachtung: Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) soll das bisherige Fördersystem für Ökostrom auf neue Beine gestellt werden. Diverse Lobbyisten orten Nachjustierungsbedarf.
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird das bisherige Fördersystem für Ökostrom auf neue Beine gestellt. „Bundesministerin Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner setzen damit einen wichtigen Schritt, der das Ziel 100-%-Ökostrom bis 2030 realistisch werden lässt“, lobt Stephan Pernkopf, Präsident des Ökosozialen Forums, den nun in Begutachtung gegangenen Entwurf.
Mit dem nun vorliegenden Sammelgesetz wird das Förderregime für Ökostrom neu definiert. Darüber hinaus ermöglicht die Gründung von Energiegemeinschaften Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Kommunen, Teil der Energiewende zu werden. „Durch das EAG kommt der Strom näher zu den Menschen und ermöglicht regionale Zusammenarbeit und damit Wertschöpfung,“ so Pernkopf. Vor allem die Perspektiven für den Ausbau von Strom aus Sonnenkraft sind durch den Entwurf gute: Jedes Haus und jedes Unternehmen kann ein Kraftwerk sein und lokale Märkte bedienen.
Versorgungssicherheit und Lastenverteilung
Ein besonderes Augenmerk legt der Entwurf auf die Versorgungssicherheit durch geeignetere Rahmenbedingungen für Pumpspeicherkraftwerke. Sie sollen als „grüne Batterie“ einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Auch die Netzreserve als „Blackoutversicherung“ wird rechtlich auf neue Beine gestellt. Diese Maßnahmen erhöhen die Verlässlichkeit der Stromversorgung auch in Zeiten mit geringerem Ökostrom-Aufkommen. Und: Der Entwurf des EAG beseitigt auch die Unsicherheiten der vergangenen Jahre für Biomasse-Bestandsanlagen. Das gäbe den Betreibern die notwendige Planungssicherheit, so Pernkopf.
Die Arbeiterkammer begrüßt, dass nun ein Entwurf für das Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) vorliegt. Gleichzeitig fordert die AK, eine faire Verteilung der Förderkosten sowie mehr Mittel aus dem allgemeinen Steuertopf um die privaten Haushalte zu entlasten. „Wir unterstützen die ambitionierten Ausbaupläne im Erneuerbaren Bereich. Für die AK ist aber auch klar: Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören zusammen“, so Christa Schlager, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik der AK Wien. Die AK werde den Gesetzesentwurf genau unter die Lupe nehmen und auch danach beurteilen, ob soziale Aspekte berücksichtigt werden und ob auf eine gerechte Verteilung der Kosten geachtet wird. Denn das Erreichen der klimapolitischen Ziele ist nicht nur eine technische, sondern ebenso eine große soziale Herausforderung. Das heißt: Die Kosten der Förderung müssen möglichst breit verteilt werden, um eine überproportionale Kostenbelastung der privaten Haushalte zu vermeiden. „Bereits heute tragen die privaten Haushalte, bei nur einem Viertel des Stromverbrauchs, beinahe die Hälfte der Förderkosten, gibt die AK Expertin Christa Schlager zu bedenken.