Reisezeit für Legionellen
In den Sommermonaten steigen die Legionelleninfektionen. Viega Spülstation will rechtliche Absicherung schaffen.
Die aktuelle Reisezeit ist nicht nur eine Hochsaison für Beherbergungsbetriebe in Österreich, sondern auch für Legionelleninfektionen. Die Statistik der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zeigt gerade in den Hauptreisemonaten deutlich höhere Meldezahlen der Legionärskrankheit, hervorgerufen durch Legionella-Infektionen, auf. Hinzu kommt die hohe Dunkelziffer, denn Legionellen gelangen hauptsächlich über verkeimtes Trinkwasser in die Atemwege und lösen Lungenentzündungen oder fieberhafte Erkrankungen aus, die nicht zugeordnet werden können.
Besonders anfällig für die Verkeimung des Trinkwassers sind Hotels und Pensionen. In Folge unregelmäßiger Nutzung der Sanitäreinrichtungen steht das Trinkwasser zu lange in den Rohrleitungen. Im Temperaturbereich zwischen 25 und 45 °C bietet das Wasser so ideale Wachstumsbedingungen für Legionellen. Deshalb fordert die ÖNORM B 5019 einen vollständigen Wechsel aller Leitungsstrecken nach vier Tagen sowie eine maximale Kaltwassertemperatur von 25 °C und eine minimale Warmwassertemperatur von 55 °C.
Wird beispielsweise ein Hotelzimmer länger als vier Tage nicht benutzt, muss der Wasseraustausch auf anderem Weg erfolgen. Doch manuelle Spülungen können durch hohen organisatorischen und personellen Aufwand nicht überzeugen. Genau hier will die Viega Spülstation mit Hygienefunktion Abhilfe schaffen.
Nach Erreichen eines bestimmten Temperaturniveaus oder einer definierten Durchflussmenge wird die wahlweise zeit- oder intervallgesteuerte Hygienespülung automatisch gestoppt und unterbindet unnötigen Wasseraustausch.
Die integrierte Protokollfunktion zeichnet außerdem alle Spülungen samt den Temperaturverläufen des Wassers auf. Denn ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH, 8 Ob 106/12i, 29.08.2013) stellt klar: „Ein Hotelier hat eine für die Gesundheit gefahrlose Inanspruchnahme von Duschwasser sicherzustellen. Zu diesem Zweck muss er eine regelmäßige Überprüfung der Wasserinstallationen durch einen Fachmann vornehmen lassen. Für einen Fehler des beigezogenen Installateurs muss er einstehen.“
Aufgrund des Protokolls könnte der Betreiber jederzeit seine Sorgfaltspflicht, die aus dem Beherbungsvertrag resultiert, nachweisen und wäre somit rechtlich abgesichert.