Förderprogramm „Solare Großanlagen“
Ende Februar endet die Einreichfrist des Förderprogramms „Solare Großanlagen“ des Klima- und Energiefonds.
In der aktuellen Ausschreibung des Förderprogramms des Klima- und Energiefonds werden thermische Solaranlagen mit einer Dimension von 100m² bis 10.000m² Kollektorfläche bzw. auch angekoppelte Wärmepumpentechnologien gefördert.
Die wesentlichen Eckpunkte sind nachfolgend zusammengefasst:
– Bei der Kombination Solarthermie mit Wärmepumpe wird auch die
Komponente Wärmepumpe mit dem gleichen Fördersatz gefördert
– Planungsleistungen sind bis zu 15 % der gesamten Investitionskosten als
Planungshonorar förderbar
– KMUs erhalten bei Einsatz innovativer Speicherlösungen einen zusätzlichen
Förderzuschlag von 5% (bis 2000m² Kollektorfläche)
– Einreichungen sind noch bis 28. Februar 2020, 12 Uhr möglich (Online-
Einreichung)
Für die Ausschreibung stehen folgende Einreichkategorien zur Verfügung:
1. Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben
2. Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen
3. Hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
4. Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe
5. Neue Technologien und innovative Ansätze (hier können Kollektorflächen zwischen
50m² und 500m² eingereicht werden)
Der Fördersatz liegt bei Anlagengrößen bis 2.000m² bei 40 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten zuzüglich 5% KMU-Zuschlag. Für Anlagengrößen ab 2.001m² bis 5.000m² liegt der anteilige Fördersatz bei 30 %. Für größere Anlagen werden ab 5.001m² anteilig 20 % der umweltrelevanten Mehrkosten als Fördersatz berechnet.
Förderart: Nicht-rückzahlbarer Investitionszuschuss
Die operative Abwicklung liegt bei der KPC – Kommunalkredit Public Consulting GmbH (umwelt@kommunalkredit.at)
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie
hier