Gebäuderichtlinien pusht E-Ladeinfrastruktur
Bei Neubauten oder größeren Renovierungen müssen verpflichtend E-Mobility-Ladepunkt geschaffen werden. Zusätzlich muss eine teilweise Vorverkabelung erfolgen.
Bis Mai 2026 muss die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden – mit weitreichenden Folgen für die Immobilienbranche. Neben energetischen Standards rückt vor allem der Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Fokus. Bei einer Pressekonferenz wurde deutlich: Die Richtlinie könnte zum Katalysator für eine umfassende Mobilitätswende werden. „Wir stehen vor einem disruptiven Wandel, der die gesamte Immobilien- und Wohnungswirtschaft betreffen wird – gerade was die Gebäudeinfrastruktur betrifft“, betonte Hauke Hinrichs, CEO von Smatrics, einem Tochterunternehmen des Verbund. Er sieht die Richtlinie als Chance, E-Mobilität intelligent in neue Wohn- und Bürokonzepte zu integrieren.
Laut Martin Wagner, Geschäftsführer der Verbund Energy4Business GmbH, sei die Richtlinie „ein Motor, der die notwendige Ladeinfrastruktur direkt in die Gebäude bringt“. Sein Unternehmen bietet dazu fertige Komplettpakete für großvolumige Garagen an, bei denen Technologie- und Wartungsrisiko beim Anbieter liegen: „Abgerechnet wird über Payuca, und wir ermöglichen auch Investitionen an Standorten ohne eigene Mittel der Immobilieneigentümer.“
Auch gemeinnützige Bauträger setzen bereits erste Schritte. Gerald Ebner, Geschäftsführer des Österreichischen Volkswohnungswerks, berichtet: „Wir haben 11.000 Wohnungen in der Verwaltung. 2023 haben wir bei 16 Objekten 240 Ladepunkte beauftragt. Es geht uns nicht um Gewinn, sondern darum, unseren Mietern den Umstieg auf Elektromobilität zu erleichtern.“
Für Peter Engert, Geschäftsführer der Österreichischen Gesellschaft für nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI), ist die EU-Richtlinie mehr als ein technischer Standard. „Sie hat auch eine soziale Dimension. Wenn wir über leistbares Wohnen sprechen, dann müssen wir heute die Weichen dafür stellen, dass unsere Gebäude in 30, 40 oder 50 Jahren noch funktionieren. Die E-Mobilität somit auch ein Teil der sozialen Nachhaltigkeit.“
Wohnbau erfordert Vorverkabelung
Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie bringt umfassende Vorgaben für die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeinfrastruktur – und das nicht nur im Neubau, sondern auch bei Renovierungen und Bestandsimmobilien. Bei neuen Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen muss künftig mindestens die Hälfte der Stellplätze vorverkabelt werden, um eine spätere Nachrüstung mit Ladepunkten zu erleichtern.
Büros brauchen Ladepunkte
Für Nichtwohngebäude – wie etwa Büros – gelten noch strengere Anforderungen: Hier ist bei Neubauten oder größeren Renovierungen ab fünf Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt pro fünf Stellplätzen verpflichtend, bei Bürogebäuden sogar ein Ladepunkt pro zwei Stellplätzen. Zusätzlich muss eine Vorverkabelung für mindestens 50 Prozent der übrigen Plätze erfolgen. Auch Bestandsgebäude bleiben nicht unberührt: Bis spätestens 1. Jänner 2027 müssen bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen entweder einen Ladepunkt pro zehn Stellplätze errichten oder zumindest die Leitungsinfrastruktur für die Hälfte der Stellplätze vorbereiten. Ziel dieser Maßnahmen ist ein europaweiter, zukunftssicherer Ausbau der Elektromobilität im Immobiliensektor.