OGH kippt Netz-Zutrittsentgelt für PV-Anlagen
Wird an einen bestehenden Netzanschluss erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an, so ein OGH-Urteil. Rückzahlungen sind denkbar.
Das aktuelle OGH-Urteil ist ein Knaller und wird Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Unternehmen errichtete auf seinem Betriebsgelände zwei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 16.000 kW und schloss diese an einen bestehenden – bisher nur für den Strombezug verwendeten – Netzanschluss an. Der Netzbetreiber begehrte dafür die Zahlung eines Netzzutrittsentgelts. Zu Unrecht, wie nun der Oberste Gerichtshof in einem Urteil vom 25. September endgültig feststellte.
Nachdem zwi Vorinstanzen das Klagebegehren abgewiesen hatten, wandte sich der Netzbetrieber an das Oberste Gericht. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidungen. Durch die Einspeisung elektrischer Energie entstehen zwar in der Regel auch zusätzliche Kosten auf (in der Regel mehreren) Netzebenen, insbesondere zur Schaffung der erforderlichen Netzkapazitäten für den zusätzlich eingespeisten Strom.
Der Gesetzgeber hat sich aber dafür entschieden, dass diese Kosten nicht (anteilig) von den jeweiligen Stromeinspeisern getragen werden sollen, sondern – über das Netzbereitstellungsentgelt und das Netznutzungsentgelt – von den Stromentnehmern. Daran hat sich auch durch das Gesetzespaket zum Ausbau erneuerbarer Energie nichts geändert.
Droht Rückzahlung?
Betroffen vom Urteil sind nach Auskuft von PV Austria PV-Anlagen mit einer Leistung über 20 kW peak, die nicht voll ins Netz einspeisen. Die bereits bezahlten Netz-Zutrittsentgelte können drei Jahre zurückgefordert werden, wozu der Interessenverband auch eine Landing-Page eingerichtet hat. Über die Höhe der möglichen Rückforderungen gibt es nur eine interne Schätzung von PV-Austria. Dort geht man davon aus, dass in Summe ein einstelliger Millionen-Betrag nicht ausreicehn wird, wenn alle betroffenen Anlagenbetreiber ihr Geld zurückfordern.
Was das OGH-Entscheidung für die Zukunft konkret bedeutet, ist noch unklar. Fix ist, dass die Netzbetreiber künftig keine Netztzutrittsentgelte verrechnen dürfen. Was mit jenen Fällen passiert, wo Unternehmen schon solche Entgelte gezahlt haben, ist vorerst noch unklar, so ein Sprecher der Interessensvertretung Österreichs Energie. Wahrscheinlich ist, dass die anfallenden Kosten künftig auf alle Strombezieher verteilt werden. Entscheidend sei, wie die Regulierungsbehörde E-Control auf das Urteil reagiert. Auf das Tempo des Netzausbaus sollte sich die OGH-Entscheidung nicht auswirken, so der Interessensvertreter.