2024: Mehr Geld für Heizungstausch & Co

Rund 75 Prozent Kostenübernahme: Das Klimaschutzministerium hat neue Förderhöhen ab 1. Jänner 2024 bekannt gegeben. Der Fördertopf für 2024 ist mit 1.250 Millionen Euro ausgestattet.

Mit dem Erneuerbaren-Wärme-Paket sollen möglichst rasch möglichst viele fossile Heizungen getauscht werden, heißt es vom Ministerium. Deshalb werden jetzt die Förderungen erhöht. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler dazu: „Mit den neuen Förderungen wird der Heizungstausch so attraktiv wie nie zuvor. Passend zur gewählten Heizung gibt es rund 75 Prozent Förderung. Und Menschen mit geringem Einkommen bekommen 100 Prozent der neuen Heizung finanziert.“ Außerdem sollen die Förderpauschalen des Bundes für die thermische Gebäudesanierung verdreifacht werden. Im Ein- und Zweifamilienhaus wird die maximale Förderhöhe für eine umfassende Sanierung von derzeit 14.000 Euro auf 42.000 Euro angehoben. Im mehrgeschossigen Wohnbau verdreifacht das Klimaschutzministerium die maximale Förderung von 100 Euro/m2 auf 300 Euro/m2. Damit werden die 200 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung konkret umgesetzt.

Die konkreten Förderdetails wurden nun vom Klimaschutzministerium ausgearbeitet und werden der Umweltförderungskommission zum Beschluss vorgelegt. Vorbehaltlich eines Beschlusses am 12. Dezember treten sie mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

Neue Bundesförderung im Detail

Für den Heizungsumstieg in Bestandsgebäuden gibt es eine erhöhte Förderung. Bislang gab es eine Pauschale in Höhe von 7.500 Euro und für den Tausch von Gasheizungen zusätzlich einen „Raus aus Gas“-Bonus von 2.000 Euro. Neu sind ab 1. Jänner 2024 technologiespezifische Förderpauschalen, sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser, als auch für Reihenhäuser und den mehrgeschossigen Wohnbau. Je höher die Investitionskosten für ein klimafreundliches Heizsystem, desto höher ist auch die Förderung, heißt es vom Ministerium. Eine Erdwärmepumpe ist teurer als ein Fernwärmeanschluss. Das wird nun auch bei den Förderpauschalen des Bundes abgebildet werden.

Förderpauschalen für Ein- und Zweifamilienhäuser:

  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000 Euro
  • Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: 18.000 Euro
  • Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 Euro
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro

Auch neu sind weitere Zuschläge, etwa 1.200 Euro bei Ersatz eines Gas- durch einen Elektro-Herd, 5.000 Euro als Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wärmepumpe oder die Anhebung des Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage auf 2.500 Euro. In der Kombination von Bundes- und Landesförderungen sowie der steuerlichen Begünstigung sollen zukünftig durchschnittlich Dreiviertel der gesamten Investitionskosten übernommen. Die Förderhöhe wird jedes Jahr an den Baupreisindex angepasst. Die Bundesländer werden zumindest in der bisherigen Höhe weiter fördern.

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