Sanierung: Geld für Musterschüler
Mit dem Programm „Mustersanierung 2.0“ fördert der Klima- und Energiefonds im Auftrag des Klimaschutzministeriums (BMK) mustergültige Gebäudesanierungen mit 1,5 Millionen Euro.
Vorbilder gesucht: Gefördert werden umfassende thermisch-energetische Gebäudesanierungen von betrieblich und öffentlich genutzten Gebäuden sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Anwendung erneuerbarer Energieträger. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften in Österreich. Neu bei der diesjährigen Ausschreibung ist die Möglichkeit Versorgungsgemeinschaften sowie ein Konsortium zur gemeinschaftlichen Sanierung von Gebäuden zu bilden.
Klima- und Energiefonds-Geschäftsführer Bernd Vogl sagt: „Die bis dato mustersanierten Gebäude in Österreich zeichnen sich durch ihre hohe Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien aus. Sie leisten so einen wichtigen Beitrag zur Energieerzeugung sowie -einsparung. Um die Energiewende erfolgreich umzusetzen, ist das Thema Sanierung unverzichtbar.“
Beratung vor Einreichung
Die Einreichfrist endet am 29.02.2024, 12:00 Uhr. Als ersten Schritt bietet der Klima- und Energiefonds interessierten Bauleuten eine kostenlose Einreich- und Planungsberatung an. Ein Beratungsgespräch zum Monitoringsystem sowie der darüberhinausgehenden Planungsberatung ist für alle Förderwerber:innen und Auftragnehmer:innen verpflichtend und hat bis zum 15.02.2024 zu erfolgen. Mehr Infos gibt es hier