Megacrash am Brenner

Die BBT, der Bauherr des Brenner Basistunnel kündigt der Arge Porr/Hinteregger/Condotte/ Itinera den Bauvertrag mit einem Volumen von fast einer Milliarde. Die Porr sieht das ganz anders.

Trotz intensivster Verhandlungen und Bemühungen in den vergangenen Monaten konnte hinsichtlich der vertraglichen Meinungsverschiedenheiten beim Baulos H51 Pfons-Brenner, dem etwa 15 km langen südlichsten Abschnitt des Projektgebiets in Österreich, zwischen der Brenner Basistunnelgesellschaft (BBT SE) und dem Auftragnehmer, der Arge H51 (bestehend aus einem Konsortium aus Porr Bau GmbH, G. Hinteregger & Söhne Bau GmbH, Condotte S.p.A. und Itinera S.p.A.) keine Einigung erzielt werden.

Nun hat die BBT SE den Baufirmen die Vertragsauflösung des Bauvertrags übermittelt. „Die endgültige Weigerung der vertraglich zugesagten Leistungen in mehreren Punkten und der nun eingetretene Vertrauensverlust hat uns leider dazu gezwungen, die Vertragsbeziehung mit der ARGE H51 aufzulösen, so die beiden Vorstände der BBT SE Gilberto Cardola und Martin Gradnitzer. Auch angesichts der in Aussicht stehenden Vertragsauflösung hat die ARGE H51 nicht eingelenkt, sondern hat ihre vertragliche Sicht veröffentlicht.

Auflösung ungültig?

Der Baukonzern Porr sieht die Vertragsuaflösung als ungültig an, wie das Fachmedium Solid berichtet.

 

Keine konstruktive Zusammenarbeit

Seit kurz nach Auftragsvergabe bestehen große Auffassungsunterschiede im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zwischen der BBT SE als Bauherrn und der Arge H51 bei diesem größten Bauabschnitt auf österreichischem Projektgebiet. In den vergangenen Tagen wurde die Sachlage von der Arge H51 in der Öffentlichkeit einseitig und sehr vereinfacht dargestellt und nur auf das Thema Tübbinge beschränkt.

Die BBT SE hält jedoch ausdrücklich fest, dass es sich nicht um Probleme technischer Natur, wie das angesprochene Tübbingsystem handelt; Hauptgrund für die Vertragsauflösung sind die endgültige Leistungsverweigerung und Leistungsverzögerungen in mehreren zentralen vertraglichen Punkten, und der nunmehr eingetretene Vertrauensverlust der BBT SE in die Arge H51.

Die BBT SE wird zudem keine Einzelheiten über die verschiedenen Rechtsstandpunkte der Vertragspartner mit Ausnahme des Tübbingsystems öffentlich machen, um die Arge H51 vor Reputationsschäden zu schützen und dem angedrohten Gerichtsprozess nicht vorzugreifen.

Neuausschreibung kommt

Die Vertragsauflösung mit der Arge H51 beim Baulos Pfons-Brenner zum jetzigen Zeitpunkt, und mit der dadurch notwendigen Neuausschreibung erfordert eine sorgfältige und vertiefte Analyse des Bauzeitplans und des Vergabeplans. Die BBT SE wird auch weiterhin ihr Äußerstes tun, um das zukunftsweisende Infrastrukturprojekt Brenner Basistunnel im bestmöglichen Zeitrahmen voranzubringen.