Anleitung für Entsorgung von EPS-Dämmstoffabfällen
Orientierungshilfe für Mitarbeiter von Entsorgungsbetrieben: Klimaschutzministerium veröffentlicht Leitfaden und Merkblatt.
Dämmstoffplatten zu entsorgen sorgt immer wieder für Probleme, da Mitarbeiter von Entsorgungsbetrieben und kommunalen Bauhöfen Schwierigkeiten mit der korrekten Beurteilung haben. Zu groß ist immer noch die Verwirrung um optische Erkennungsmerkmale, Brandschutz- und chemische Inhaltstoffe von expandierten Polystyrol-Hartschaumstoffen (EPS). Nicht selten wird man unverrichteter Dinge mitsamt Dämmstoffplatten wieder nach Hause geschickt.
„Mit der Veröffentlichung von Leitfaden und Merkblatt durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie steht der Branche seit kurzem ein profundes Nachschlagwerk zur Verfügung, das – Anwendung vorausgesetzt – uns viel Ärger und leere Kilometer ersparen und einen entscheidenden Beitrag zur Aufbereitung von Dämmstoffabfällen leisten wird“, so Clemens Demacsek, Geschäftsführer der GPH Güteschutzgemeinschaft Polystyrol-Hartschaum. Der Leitfaden erläutert den chemikalien- und abfallrechtlichen Rahmen, beschreibt die Eigenschaften von EPS-Dämmstoffen, die in der Europäischen Union hergestellt wurden, und behandelt die Regeln für deren korrekte abfallrechtliche Einstufung. Zum Download geht es hier