Watschen für Auftraggeber
Wenn der Rechnungshof öffentliche Bau-Auftraggeber auffordern muss, „bei Direktvergaben Preisvergleiche zu machen“, sagt das viel aus über die Vergabekultur hierzulande. Ein Leitfaden gegen Bauskandale soll Besserung schaffen.
Management von öffentlichen Bauprojekten – Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes“ heißt die 80-seitige Publikation, die der Rechnungshof soeben herausgebracht hat und die aufzeigen soll, „Wie man Kostenexplosionen vermeidet und Qualität sichert: Der Rechnungshof zeigt im Bauleitfaden, worauf es bei Bauprojekten ankommt.“ Basis für die RH-Kritiken und -Empfehlungen ist das Wissen aus 55 RH-Prüfungen von Bauprojekten – vom Wiener Krankenhaus Nord über den Skylink am Flughafen Schwechat bis zu einem kommunalen Strandbad.
Dass dabei so manches kräftig schiefgelaufen ist und manchmal auch skurril, ist weitgehend bekannt – in jedem Fall aber immer teuer gewesen. Weshalb RH-Präsidentin Margit Kraker eigentlich Selbstverständliches wiederholt: „Wer für öffentliche Bauprojekte zuständig ist, trägt eine besondere Verantwortung. Schließlich werden diese Vorhaben mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler realisiert.“ Wenn dann aber der letzte Satz der betreffenden Presseaussendung des Rechnungshofes lautet: „Bei Direktvergaben fordert der Rechnungshof, Preisvergleiche zu machen“, dann ist das, mit Verlaub, eine feste Watsche für öffentliche Bau-Auftraggeber. Selbst der bestens gelernte und leidgeprüfte Österreicher hätte bisher wohl annehmen dürfen, dass Preisvergleiche eine Selbstverständlichkeit seien, so wie es die meisten es bei ihren Einkäufen tun – bei viel kleineren Beträgen. Wir reden bei öffentlichen Bauaufträgen ja nicht von Peanuts.
Als typische Risiken bei Bauprojekten nennt der RH beispielsweise „fehlendes Know-how im Projektmanagement“, fehlende oder zu späte Entscheidungen, mangelnde Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, Defizite in der Planung usw. Als wichtig sieht der RH auch das Anti-Claimmanagement zur Abwehr von Mehrkosten an und damit zusammenhängend die Bauüberwachung vor Ort sowie die Abrechnungskontrolle. „Das Vier-Augen-Prinzip sollte bei allen wesentlichen Entscheidungen Standard sein“, stellt der RH trocken fest. Eigentlich Selbstverständlichkeiten, mag der Laie denken… Zu den Selbstverständlichkeiten gehört auch, dass „der Kosten- und Finanzierungs- rahmen vorab festgelegt werden sollte“, bzw. regelmäßig ein Soll-ist-Vergleich der Projektkosten angestellt gehört, um Kostenrisiken rechtzeitig erkennen und allenfalls gegensteuern zu können. Fast schon mutlos macht eine der Schlussbemerkungen des Rechnungshofes: „Der RH stellte immer wieder fest, dass das Wissen über das – regelmäßig novellierte – Vergaberecht nicht am Letztstand ist. Fundierte Vergabestrategien sollen bereits in der Planungsphase entwickelt werden.“ Dass dem Thema „Korruptionsprävention“ ein eigenes Kapitel gewidmet ist, kommt nach zahlreichen einschlägigen Erfahrungen der letzten Jahre wenig überraschend. Die Hoffnung auf Änderung ist jedoch gering.