Mineralwolle: Sicherheit durch Gütezeichen
Gutachten der Fachvereinigung Mineralwolleindustrie (FMI) zeigt: Öffentliche Auftraggeber sollten nur Mineralwolle mit Gütesiegel verwenden.
Im Kampf gegen den Klimawandel kommt der Dämmung von Gebäuden eine wichtige Rolle zu, damit einhergehend auch den Mineralwolledämmstoffen. Die Fachvereinigung Mineralwolleindustrie hat jetzt ein Gutachten präsentiert, das feststellt, dass die öffentliche Hand nur „freigezeichnete“ Mineralwolle verwenden sollte. Es kommt jedoch vor, dass Dämmstoffe aus „nichtfreigezeichneter Mineralwolle“ verwendet werden, deren Eigenschaften nicht regelmäßig kontrolliert und umfassend getestet werden, so FMI-Vorstandsvorsitzender Udo Klamminger.
Öffentliche Hand als Vorbild
„Diesem Rechtsgutachten zufolge unterliegen öffentliche Auftraggeber bei Vergaben arbeitsschutzrechtlichen, umweltrechtlichen und auch verfassungsrechtlichen Verpflichtungen für eine Heranziehung zertifizierter und freigezeichneter Mineralwolleprodukte“, sagt FMI-Geschäftsführer Clemens Hecht. So gilt „nichtfreigezeichnete Mineralwolle“ von Grund aus als potenziell krebserregend und wird außerdem als „gefährlicher Abfall“ eingestuft. Für die öffentliche Hand bedeutet das laut FMI: Sie hat, wenn sie als Auftraggeber eine Wahlmöglichkeit hat, immer jener Maßnahme den Vorzug zu geben, die dem Schutz der menschlichen Gesundheit und/oder jenem der Umwelt förderlich ist – in diesem Fall durch die Beschaffung von freigezeichneter Mineralwolle.
Gütezeichen bringen Rechtssicherheit
Freigezeichnete Mineralwolle, die die Anforderungen erfüllt, ist anhand des RAL-Güte- bzw. des EUCEB-Markenzeichens zu erkennen. Die Produkte der in der FMI vertretenen Hersteller tragen diese Gütezeichen, deren Erteilung mit Tests und regelmäßigen, unabhängigen Kontrollen verbunden ist. Der FIM sieht in den Gütezeichen eine Chance für öffentliche Auftraggebern, einfacher Rechtssicherheit zu erlangen, denn sonst müsste zumindest theoretisch für jede Matte eine Prüfung gemacht werden. Öffentliche Auftraggeber, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, müssen jederzeit mit einer kostspieligen Aufhebung der Vergabe rechnen. „Es muss endlich Schluss damit sein, dass zur notwendigen energetischen Sanierung bei uns in Österreich weiterhin ungeprüfte Mineralwolleprodukte auf den Markt kommen, die zum Beispiel in Deutschland gar nicht zugelassen sind. Die Einhaltung hoher Sicherheits- und Qualitätsstandards sollte für private wie öffentliche Auftraggeber eine Selbstverständlichkeit sein“, so Klamminger.