Härtefonds für Kleine
Die Arbeiten am Härtefall-Fonds schreiten voran. Die Bundesregierung hat angekündigt, bis Ende dieser Woche die Förderrichtlinien fertigzustellen, so die Wirtschaftskammer in einer aktuellen Information.
Die WKO wird als Dienstleister mit der operativen Abarbeitung des Härtefall-Fonds beauftragt – auch für Betroffene, die nicht Mitglieder der Wirtschaftskammer sind.
Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen in der ersten Phase Ansprüche stellen können:
Ein-Personen-Unternehmer
Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
Der Härtefall-Fonds wird Ihnen einen ersten Zuschuss bringen, den Sie auch später nicht zurückzahlen müssen.
Für die Gruppe der Non-Profit-Organisationen (NPO) nach §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung sowie für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe wird die Bundesregierung gesonderte Förderrichtlinien erlassen.
Angaben zur Förderhöhe und den Antragsbedingungen werden in diesen Stunden erarbeitet und stehen erst zur Verfügung, wenn die Förderbedingungen der Bundesregierung vorliegen.
Bis dahin sind alle gesicherten Informationen auf dem Infopoint: www.wko.at/corona zu finden.