Einigkeit bei Ziviltechnikern
Bei allem poltitischem Zwist hat der Nationalrat einstimmig das neue Ziviltechnikergesetz beschlossen.
Mit den Stimmen aller Fraktionen beschloss der Nationalrat kürzlich das Ziviltechnikergesetz 2019, das im Wesentlichen den Berufszugang erleichtern, Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigen und insgesamt die derzeit geltenden Regelungen für Ziviltechniker in einem einzigen Regelwerk zusammenführen soll. Darüber hinaus soll das Ziviltechnikergesetz 2019 die Fortbildungsverpflichtung konkretisieren. Praxiszeiten von bis zu zwölf Monaten sollen auch schon in der Master-Phase eines Studiums erworben werden können.
Außerdem soll ein Dienstverhältnis eines Ziviltechnikers zu einem anderen Ziviltechniker sowie zu einer Ziviltechnikergesellschaft künftig zulässig sein, sowie Ziviltechniker jegliche Art von Personen- und Kapitalgesellschaften des Unternehmensrechts bilden dürfen, die in das Firmenbuch eingetragen werden können. Entfallen soll künftig die Anforderung, dass Ziviltechnikergesellschaften ihren Sitz in Österreich am Kanzleisitz eines der geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Gesellschafters oder Vorstandsmitglieds haben müssen.