BWB-Handbuch zur Kronzeugen-Regelung

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat ihre Praxis zur Durchführung der Kronzeugenregelung in einem Handbuch dargelegt.

Mit der Wettbewerbsgesetznovelle 2005 wurde im österreichischen Wettbewerbsrecht eine Kronzeugenregelung („Leniency Program“) verankert. Damit wurde den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, bei der Aufdeckung und Beseitigung von Verstößen mitzuwirken und durch die Kooperation mit der Behörde keine oder eine geminderte Geldbuße zu erhalten. „Die Kronzeugenregelung der BWB ist ein erfolgreiches und effektives Instrument zur Aufdeckung von kartellrechtlichen Verstößen. Die Zahl von bis dato mehr als 90 Kronzeugenanträgen bei der BWB zeigt, dass das Programm sehr gut angenommen wird und sich bewährt hat“, sagt der Generaldirektor der BWB Theodor Thanner.

Wie können Unternehmen vom Kronzeugenstatus profitieren? Die BWB kann gegenüber Unternehmen, die durch ihre Kooperation dazu beitragen, eine Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot aufzudecken entweder davon Abstand nehmen, die Verhängung einer Geldbuße zu beantragen oder eine geminderte Geldbuße beantragen. Die BWB hat ihre Praxis zur Durchführung der Kronzeugenregelung in einem Handbuch dargelegt, welches als Download zur Verfügung steht: Kronzeugen Handbuch der BWB