Baukartell: Geldbuße für Leyrer + Graf

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat beim Kartellgericht eine Geldbuße in der Höhe von 5,8 Millionen Euro für die Graf Beteiligungs OG, die Graf Holding GmbH sowie die Leyrer + Graf Baugesellschaft beantragt.

Die scheinbar unendlich Geschichte rund um Preisabsprachen am Bau geht weiter. Leyrer + Graf nahm – entsprechend des regionalen Tätigkeitsschwerpunkts – unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Bauausschreibungen insbesondere in Niederösterreich im Zeitraum von zumindest Jänner 2007 bis Mai 2017 teil, heißt es von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Vereinzelt waren auch Bauvorhaben in Oberösterreich, Kärnten, der Steiermark und dem Burgenland betroffen. Aufgrund des vergleichsweise kürzeren Zeitraums sowie des regionalen Tätigkeitsbereichs ist Leyrer + Graf als Nebenbeteiligte der Gesamtzuwiderhandlung zu betrachten.

In unterschiedlichem Ausmaß waren zahlreiche Unternehmen am Kartell beteiligt. Gegen das Unternehmen Leyrer + Graf wurde die Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von 5,8 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Bei bereits rechtskräftig beendeten Verfahren haben österreichische Bauunternehmen bereits insgesamt 175,81 Millionen Euro an Geldbußen gezahlt, wobei der höchste Betrag mit 62,35 Millionen Euro von der Porr bezahlt werden musste.

Unternehmen kooperierte

Leyrer + Graf kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Die BWB beantragte daher unter Einbindung des Bundeskartellanwalts eine geminderte Geldbuße. Bei der Bemessung der Geldbuße sind auch die umfassenden Compliance-Bemühungen eingeflossen.