Fünf Millionen für Energiegemeinschaften
Der Klimafonds stellt fünf Millionen Förderung für Energiegemeinschaften zur Verfügung. Ab heuer werden auch gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen unterstützt, die ohne eigene Rechtsform gemeinsam Strom produzieren und verwerten können.
Lokal, dezentral und erneuerbar – so sieht die Energieversorgung der Zukunft aus. In Österreich setzen bereits mehr als 700 Energiegemeinschaften auf diese klimaneutrale Lösung und ermöglichen es Privatpersonen, Gemeinden und Unternehmen saubere Energie selbst zu produzieren, zu verbrauchen, zu speichern und zu verkaufen.
Zum dritten Mal können sich nun Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) oder Bürgerenergiegemeinschaften (BEG), die anderen Personen, Gemeinden, Regionen und Projektentwicklern als Vorbild dienen, für die Ausschreibung „Energiegemeinschaften 2023“ bewerben. Ab heuer werden auch gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) unterstützt, die gemeinsam Strom produzieren und verwerten können und für die keine eigene Rechtsform erforderlich ist. Damit soll die Gründung weiterer innovativer Energiegemeinschaften gefördert werden – insgesamt mit fünf Millionen Euro, dotiert aus Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).
Gefördert werden Energiegemeinschaften sowie gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, die sowohl Strom als auch Wärme bzw. Kälte bereitstellen sollen und dabei soziale, ökologische und organisatorische Neuerungen integrieren. Es wird erwartet, dass diese Ansätze über herkömmliche Entwicklungen im betroffenen Bereich hinausgehen.
Informationen zur Antragstellung. Einreichungen sind laufend ab sofort bis 30.09.2024 (12 Uhr) nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel möglich.
Hier der Link zur Ausschreibung