Strabag: Baukartell-Verfahren zurück am Start

Nach einem Urteil des OGH muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte eine gerichtliche Überprüfung des Kronzeugenstatus der Strabag beantragt und Recht bekommen.

Trotz bereits verhängter Geldbuße von 45,37 Millionen Euro, muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Die BWB hatte aufgrund neuer vorliegender Tatsachen und Beweismittel, eine gerichtliche Überprüfung des rechtskräftigen Beschlusses vom 21.10.2021, mit dem gegen zwei Gesellschaften des Strabag-Konzerns eine Geldbuße verhängt wurde, hinsichtlich der vollständigen Einhaltung der Kooperationspflicht von Strabag als Kronzeuge beim Kartellgericht beantragt, teilt die Behörde mit.

Abänderungsantrag zurückgewiesen

Das Kartellgericht hat den Abänderungsantrag der BWB mit Beschluss vom 20.10.2022 zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss hatte die BWB und auch der Bundeskartellanwalt am 22.11.2022 Rekurs an den Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht erhoben. „Der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht hat nunmehr den Rechtsmitteln mit Beschluss vom 25.05.2023 vollinhaltlich Folge gegeben, den Beschluss des Kartellgerichts vom 20.10.2022 ersatzlos aufgehoben und dem Kartellgericht die Fortsetzung des Verfahrens zum Abänderungsantrag unter Abstandnahme des gebrauchten Zurückweisungsgrundes aufgetragen“, heißt es von der BWB.