Mietpreisdeckel: Befreiung durch Sanierung
Eine thermisch-energetische Sanierung soll die Befreiung von Mietpreisdeckel ermöglichen, fordert die Kammer der Ziviltechniker:innen.
Der seit 1994 eingeführte Richtwert für Neuvermietungen von Altbauwohnungen torpediert – in seiner jetzigen Form – Österreichs Klimaziele. Mit der für Altbauten vorgesehenen Deckelung von Mieten durch das Richtwertgesetz, schafft die Gesetzgebung indirekt einen Anreiz zum Abriss von Altbauten. Die Kammern der Ziviltechniker:innen fordern nun sofortige Maßnahmen, um diesem Trend entgegen zu wirken. „Investoren sehen derzeit keine Veranlassung ein Gebäude, das vor
1945 erbaut wurde, zu sanieren, wenn sie später keine entsprechenden Mieten dafür verlangen können. Aus Sicht der Architekt:innen und Zivilingenieur:innen ist es aber unerlässlich, Abbrüche von funktional und qualitativ hochwertigen Altbauten zu vermeiden und verstärkt in Sanierungskonzepte und innovative Planung zu investieren, um Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen“, zeigt sich Architekt und Bundeskammerpräsident Daniel Fügenschuh besorgt.
Entweder Sanierung oder Mietpreisdeckel
Die ZT-Kammer fordert daher eine Neugestaltung des Richtwertgesetzes. Nicht das Alter eines Gebäudes ist entscheidend, sondern die Umwelt- und Lebensqualität, die es schafft. Sämtliche Gebäude sollen spätestens nach 20 Jahren ihrer Errichtung unter den Mietpreisdeckel fallen, sofern keine thermisch-energetische sowie architektonisch wertvolle Sanierung des Bestandes vorgenommen wurde.
Das bedeutet, dass der Richtwertmietzinses auch auf derzeit entstehende Gebäude Anwendung finden soll, sofern diese nach 20 Jahren der Errichtung, weder architektonisch noch thermisch-energetisch saniert wurden. Denn lt. einer Studie der Universität für angewandte Kunst haben selbst Neubauten, die vor 20 Jahren errichtet wurden, einen doppelt so hohen Energiebedarf wie Altbauten nach einer größeren Renovierung lt. geltender Rechtslage.
Sanierungsanreiz setzen
Einerseits soll damit ein Anreiz entstehen auch Gebäude zu sanieren, die nicht als Altbauten eingestuft werden, aber mitunter eine schlechtere energetische oder auch architektonische Qualität aufweisen. Andererseits soll Eigentümern von Altbauten der Anreiz genommen werden, auf einen lukrativeren Neubau zu spekulieren und Altbauten abzureißen. Dabei bleibt es den Eigentümern selbst überlassen, ob sie durch eine Sanierung den Richtwertmietzins verhindern wollen oder nicht.