Beleuchtung im Kreislauf

Lichtquellen, Leuchten und Betriebsgeräte, die möglichst langlebig sind, reduzieren Umweltauswirkungen und Kosten. Produkte sollten wieder verwertbar oder recycelbar sein, empfiehlt die Brancheninitiative licht.de.

Ressourcen schonen und recyceln: „Schon das Produktdesign von Leuchten wirkt sich auf ihre Ökobilanz aus: Materialien sollten sparsam eingesetzt und schädliche Substanzen auf ein Minimum reduziert werden“, so Jürgen Waldorf, Geschäftsführer von licht.de. Auch die Verwendung recycelter Materialien wird schon bei der Entwicklung einer „grünen“ Leuchte berücksichtigt: Recycelbare Werkstoffe wie Aluminium und Glas schonen wertvolle Ressourcen. Schadstoffarme Produkte können am Ende der Lebensdauer problemlos entsorgt werden. Recycling ist für Technische Leuchten Pflicht: Das sind alle Leuchten, die nicht für die Anwendung in Privathaushalten bestimmt sind, sondern für Industriebetriebe, Büroräume oder die Straßenbeleuchtung.

EU stärkt die Circular Economy

Leuchten mit austauschbaren LED-Modulen oder Betriebsgeräten vereinfachen eine Reparatur und verlängern ihre Laufzeit. So fordert auch die Europäische Union (EU) in ihrer Ökodesign-Verordnung bereits heute deren Austauschbarkeit. „Auf EU-Ebene werden in den kommenden Jahren die Anforderungen an nachhaltige und kreislauffähige Produkte deutlich steigen“, so Waldorf. Stromverbrauch sei die mit Abstand wichtigste Größe in der Energiebilanz – und zugleich größter Kostenfaktor: Mehr als 90 Prozent entfallen auf den Betrieb selbst. Der Energieverbrauch entscheidet auch darüber, wie viel klimaschädliches Kohlendioxid für den Betrieb einer Leuchte entsteht.

Im Vergleich zu Bestandsanlagen mit Leuchtstoffröhren (T5/T8) spart laut licht.de eine gut geplante und gesteuerte LED-Beleuchtung mit Präsenz- und Tageslichterfassung bis zu 80 Prozent Energie. Die lange Lebensdauer reduziert zudem den Wartungsaufwand. Ab 2023 werden Leuchtstofflampen in der EU stufenweise nicht mehr in den Verkehr gebracht. Deswegen gehört eine Lichtsanierung auf die To-Do-Liste betroffener Unternehmer.