Energiekostenzuschuss: Start der Voranmeldung

Das Förderprogramm für energieintensive Unternehmen kann bei der aws beantragt werden, teilt das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft mit.

Die gesetzliche Grundlage für die Fördermaßnahme wurde im Oktober beschlossen. Die Förderrichtlinien liegen derzeit bei der EU-Kommission zur sogenannten Notifikation. Diese Genehmigung durch die EU-Kommission ist bei Unternehmensbeihilfen verpflichtend und wird in den nächsten Tagen erwartet. Um eine rasche Abwicklung zu ermöglichen, startet die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss bereits am Montag, 7. November.

Förderung in Stufen

Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Insgesamt stehen für den Energiekostenzuschuss 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Voranmeldung verpflichtend

Ab Montag, 07.11.2022 bis 21. November 2022 ist eine Voranmeldung für Unternehmen im Fördermanager der aws möglich, so das Ministerium. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Förderzeitraum reicht laut Aussendung von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022.

Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen, heißt es vom Ministerium. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000,00 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt. Ausgenommen sind u.a. Unternehmen, die zur staatlichen Einheit zählen, außer sie stehen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, sowie energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen.