Messdienst-Kartell: Techem geht straflos aus

Als schnellster Kronzeuge geht der Messdienstleister Techem aller Voraussicht nach einer Millionenstrafe. ista war langsamer und soll 2,2 Millionen Euro zahlen.

Zwischen 2019 und 2004 gab es Preis-Absprachen zwischen mehreren in Österreich tätigen Messdienstleistern. Nun hat die Bundeswettbewerbsbehörde einen weiteren Antrag bei Kartellgericht eingebracht. Dieser richtet sich gegen die Techem Messtechnik GmbH. Die Firma geht dennoch straffrei aus. Sie stellte als erstes Unternehmen einen Kronzeugenantrag und kooperierte in der Folge umfassend mit der BWB, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. „So hat Techem insbesondere als Erste Informationen und Beweismittel vorgelegt, die es der BWB ermöglichten, unmittelbar wegen des Verdachts einer Zuwiderhandlung einen begründeten Antrag auf Anordnung von Hausdurchsuchungen an das Kartellgericht zu stellen (siehe § 11b Abs 1 Z 3 lit a iVm § 12 Abs 1 WettbG)“, so die Wettbewerbshüter. Aus diesem Grund wird von der Verhängung einer Geldbuße gegen Techem abgesehen und lediglich die Feststellung der Teilnahme am Kartell beantragt.

Abgesprochene Preise und Gebühren

In einer Aussendung der BWB wird festgehalten: „Die kartellrechtswidrigen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen, an denen Techem von Juli 2004 bis einschließlich Februar 2019 beteiligt war, betrafen den Submeteringmarkt in Österreich“. So soll Techem im Zuge von regelmäßig organisierten Sitzungen eines Branchenverbandes wie auch im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontakten an einem Austausch bzw an einer Abstimmung über marktbezogene Themen, wie etwa über Preise, Gebühren und sonstige Geschäftspraktiken teilgenommen haben.
Ebenfalls die Kronzeugenregelung beantragte die ista Österreich GmbH. Sie war halt nicht erster Kronzeuge, weshalb die BWB im Februar 2022 einen Antrag auf Verhängung einer geminderten Geldbuße in Höhe von 2,2 Millionen stellte.
Teurer wird es vermutlich für die weiteren Akteure des Kartells. Die BWB wird jedenfalls in absehbarer Zeit einen Antrag gegen ein weiteres Unternehmen einbringen.