Notstrom & Brandschutz: Extrem mangelhaft

Deutsche TÜV-Sachverständige stellen bei einem Viertel der Notstromaggregate in Krankenhäusern, Schulen, Hochhäusern oder Shopping-Malls wesentliche Mängel fest. Auch Lüftungs- und Brandschutzanlagen sind stark betroffen.

Der deutsche TÜV-Verband legt den aktuellen „Baurechtsreport 2022“ vor. Die Erkenntnisse sind ziemlich ernüchternd. Im Jahr 2021 wurde gut jede vierte „Sicherheitsstromversorgungsanlage“ in prüfpflichtigen Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen, Hochhäusern oder Shopping-Malls mit „wesentlichen Mängeln“ von den TÜV-Sachverständigen beanstandet. Weitere 42,1 Prozent wiesen „geringfügige Mängel“ auf und nur 31,5 Prozent waren „mängelfrei“.

„Die Betreiber der Anlagen sollten vor dem kommenden Winter sicherstellen, dass ihre Notstromaggregate gut in Schuss sind“, appelierte Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des Baurechtsreports. Notstromanlagen sind auch eine wichtige Komponente des Brandschutzes. Fällt der Strom wegen eines Feuers aus, versorgen sie Lüftungs- und Alarmierungsanlagen oder den Rauchabzug mit Energie. Im Jahr 2021 sind von den TÜV-Sachverständigen in Deutschland insgesamt 4.300 Sicherheitsstromversorgungsanlagen geprüft worden. Sie werden in der Regel mit Diesel betrieben oder verfügen über leistungsstarke Batterien.

34 % der Lüftungen wesentlich mangelhaft

Ernüchtern fällt die Prüfung auch im Bereich der Lüftungen aus:. Im Jahr 2021 sind 34,1 Prozent der geprüften Lüftungsanlagen mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet worden. Im Vergleich zum Vorjahr gab es kaum eine Verbesserung (minus 0,1 Prozentpunkte). Weitere 34,8 Prozent der Anlagen hatten „geringfügige Mängel“ und 31,1 Prozent waren „mängelfrei“. Die TÜV-Sachverständigen empfehlen, in Pandemie-Zeiten die Frischluftzufuhr der Anlagen zu erhöhen und den Umluftbetrieb möglichst zu vermeiden. „Die Mängelquoten bei den Lüftungsanlagen bleiben trotz der Corona-Pandemie sehr hoch. Hier sind die Betreiber der Anlagen in der Pflicht“, sagte Bühler.

Brandschutz vernachlässigt

Schlechte Nachrichten gibt es auch aus dem Ressort Brandschutz. Von den knapp 11.000 im laufendenden Betrieb geprüften Brandmeldeanlagen hatten 21,7 Prozent „wesentliche Mängel“ und 51,1 Prozent „geringfügige Mängel“. Der Anteil der Feuerlöschanlagen mit wesentlichen Mängeln lag im Jahr 2021 bei 25,9 Prozent, weitere 41,5 Prozent wiesen geringfügige Mängel auf. Bei den Rauch- und Wärmeabzugsanlagen lag die Quote der wesentlichen Mängel bei 25,7 Prozent, der Anteil der geringfügigen Mängel bei 30,7 Prozent. Zu einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage gehören alle Einrichtungen, die im Brandfall den Abzug von Brandgasen, Rauch und Wärme gewährleisten.

Über den Baurechtsreport

Der Baurechtsreport des TÜV-Verbands erfasst die in den Bauordnungen der Bundesländer vorgeschriebenen Prüfungen von Einrichtungen der Gebäudetechnik in so genannten Sonderbauten. Zu den Sonderbauten zählen neben Wohn- und Geschäftshäusern ab einer Höhe von 22 Metern unter anderem Kliniken und Pflegeheime, Schulen und andere Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten wie Kongresshallen oder Stadien, Industriebauten, Parkhäuser, Beherbergungsstäten sowie Geschäfte ab einer Fläche von 2.000 Quadratmetern. Im Fokus der Kontrollen stehen technische Einrichtungen für den Brandschutz, sicherheitsrelevante Elektroanlagen sowie Anlagen für die Lüftung und Klimatisierung.

Den vollständigen Baurechtsreport 2022 finden Sie hier<