Steiermarkt bringt Solarpflicht

Mehr Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Ladestationen: Ab Oktober tritt die Novelle des steirischen Baugesetzes in Kraft.

Die zwei zentralen Punkte der Novelle, mit der auch die neue Gebäuderichtlinie der EU (EPBD-Richtlinie) umgesetzt wird, forcieren einerseits den Ausbau der Energiegewinnung aus Sonnenkraft und erleichtern andererseits den Steirerinnen und Steirern die Nutzung von E-Fahrzeugen. Zum einen sieht die Novelle vor, dass auf so gut wie jedem Gebäude, das neu errichtet wird (oder auf einer dazugehörigen baulichen Anlage des Grundstückes) eine Solar- oder Photovoltaik-Anlage errichtet werden muss. Zum anderen müssen die zu Gebäuden gehörenden Parkplätze für die Ausstattung mit E-Ladestationen ausgerüstet werden. Das Ausmaß der vorgeschriebenen Maßnahmen hängt von der jeweiligen Größe des Bauprojektes ab.

Punkte im Detail:

  • Wohngebäude: Ab 100 m² Brutto-Grundfläche (Schwellenwert) sind je 100 m² PV-Anlagen mit mind. 3 m² oder solarthermische Anlagen mit mind. 1 m² zu errichten.
  • Nichtwohnbauten: Ab 250 m² Brutto-Grundfläche (Schwellenwert) sind je 100 m² PV-Anlagen mit mind. 6 m² oder solarthermische Anlagen mit mind. 2 m² anzubringen.

Vorläufig nicht im neuen Baugesetz geregelt wird das Ölkesseltauschverbot. Denn Anfang Juni legte Bundesministrerin Eleonore Gewessler einen ersten Entwurf ihres Erneuerbaren Wärme Gesetz (EWG) vor, mit dem der Tausch von Ölkesseln im Bestandsbau ab 2022 österreichweit verboten werden soll. Erst wenn diese Bestimmungen und die dazugehörigen Förderungen fixiert sind, kann auch das steirische Baugesetz daran angepasst werden.