Ein Wiener Reförmchen
Wiens Bauordnung bringt ein paar Änderungen, der große Wurf ist ausgeblieben. Klima und Energie bleiben Orchideen-Themen.
Die Stadt Wien hat kürzlich den Entwurf für die Novellierung der Wiener Bauordnung präsentiert. Neben den schon im Vorfeld angekündigten Maßnahmen – wie etwa der neuen Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“, Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen sowie strengeren Regeln für kurzfristige gewerbliche Nutzungen von Wohnungen für Beherbungszwecke – tauchen auch ein paar Überraschungen im Gesetzesentwurf auf.
So wird etwa die Mindestgröße für Wohnungen von bisher 30 auf künftig 25 m² herabgesetzt und so dem Trend in Richtung von immer mehr Single-Hauhalten Rechnung getragen. Ein Ziel der Novellierung ist es, die Schaffung von Wohnraum zu begünstigen. Der Bauträgersprecher Hans Jörg Ulreich sieht in der Bereinigung von Vorschriften einen längst überfälligen Schritt. Einen „klaren Schuss ins Knie“ sieht Ulreich aber beim strengeren Schutz von Gründerzeithäusern, der ja schon seit 1. Juli gilt. „Stehen lassen bedeutet nicht, dass das Gebäude auch erhalten bleibt“, so Ulreich. Altbauten in Wien könne man nicht über eine Bauordnung retten, solange Gründerzeithäuser in der Sanierung und im Erhalt viel teurer sind als jeder Neubau und solange Gründerzeitwohnungen im Mietrecht trotzdem Neubauten gegenüber benachteiligt werden.
Auch bei der neuen Widmungskategorie ortet Ulreich vor allem Kosmetik: „130.000 neue Gemeindewohnungen könnten durch Aufstockung, Überbau und Verdichtung des Bestands errichtet werden – da braucht es keinen einzigen Quadratmeter an neuem Flächenzukauf.“ Er vermisst mutige und bahnbrechende Schritte für die Zukunft des Wiener Wohnbaus. „Da wäre vieles herauszuholen gewesen“, glaubt Ulreich. So bleibe es technisch eine längst notwendige Nachjustierung und politisch werde daraus die „alte, überholte Ideologieschlacht zwischen ‚gutem‘ öffentlichem und ‚bösem‘ privatem Wohnbau.“
Was die energie- und klimatechnischen Punkte betrifft, hält sich der Entwurf nobel zurück. Im Neubau wird das verboten, was ohnehin so gut wie nicht mehr verbaut wird: Öl- und Kohleheizungen. Einen leichten Kick könnte die Solarthermie erhalten, sollten doch künftig bei manchen Neubauten mindestens 20 Prozent des Warmwasserbedarfs mit Erneuerbaren abgedeckt werden.
In Neubaugebieten sollen künftig Zonen entstehen, wo klimaschonende Energieträger zum Einsatz kommen. Auch sollen ab 30 m² Wohnfläche Fahrradabstellplätze kommen und die Begrünung von Fassaden.