Vorsicht bei Dämmstoffen

Die Fachvereinigung Mineralwolleindustrie warnt vor der Verwendung von nicht-freigezeichneten Dämmstoffprodukten aus Mineralwolle.

Die Fachvereinigung Mineralwolleindustrie (FMI) rät Bauherren und Bauausführenden beim Einsatz von Dämmstoff aus Mineralwolle unbedingt darauf zu achten, dass dieser ein RAL-Gütezeichen oder das EUCEB-Markenzeichen trägt.

Überprüfungen haben es bestätigt: In Wohngebäuden unterschiedlichster Art kommen nach wie vor häufig „nicht-freigezeichnete“ Mineralwolleprodukte zum Einsatz. Die Gefahr dahinter ist groß. Udo Klamminger, FMI-Vorstandsvorsitzender: „Wenn diese Kennzeichnung fehlt, müssen die Baustoffe mit hoher Wahrscheinlichkeit als Arbeitsstoff mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potenzial angesehen werden!“ Die vier namhaften Mineralwolleproduzenten, die sich zur FMI zusammengeschlossen haben, erachten es daher als ihre Aufgabe, auf diese Gefahren hinzuweisen. Klamminger: „Qualitätsvolle Mineralwolle ist ein sicherer und  gesundheitlich unbedenklicher Dämmstoff, der sich über Jahrzehnte bewährt hat. Es ist nicht einzusehen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer unnötigen Gefahr ausgesetzt werden, weil Billiganbieter nicht auf die Einhaltung von notwendigen Standards achten!“

Klare Regelung durch Substitutionsgebot

Laut Rechtslage ist der Einsatz von derartigen Produkten aufgrund von arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen verboten. Das nach Ansicht des Zentral-Arbeitsinspektorats bestehende Substitutionsgebot untermauert die Forderung der FMI. Demnach dürfen nicht-freigezeichnete Mineralwolleprodukte ohne RAL-Gütezeichen oder EUCEB-Markenzeichen in Österreich nicht eingebaut oder wiederverwendet werden, da freigezeichnete Produkte ohne Einschränkung zur Verfügung stehen und daher kein unverhältnismäßiger Aufwand mit ihrem Einsatz verbunden ist.