Neue Norm für Fassadenbegrünung

Die neue ÖNORM L1136 für Fassadenbegrünung legt Grundsätze und Anforderungen für die vertikale Begrünung von Bauwerken fest.

Bauwerksbegrünung dient als Schutz für Gebäude und bringt vielfältige Vorteile für Städte, Klima sowie Umwelt und steigert das Wohlbefinden der Bevölkerung. Im Bereich der Bauwerksbegrünung gibt es mit den ÖNORMEN für Dach- und Innenraumbegrünung bereits etablierte Standards, die bei Umsetzungsprojekten zu beachten sind. Für eine qualitätssichere Umsetzung begrünter Fassaden wurde nun mit der ÖNORM L1136 die europaweit erste Norm für Vertikalbegrünung veröffentlicht.

Über drei Jahre erarbeitete eine Fachgruppe des Austrian Standards International (ASI) u.a. mit dem Verband für Bauwerksbegrünung (VfB) an der neuen ÖNORM. Dabei wurden langjährige Erfahrungen aus der Praxis zusammengetragen und entsprechende Mindeststandards für Fassadenbegrünungen erstellt. Die ÖNORM L1136 definiert Bauweisen, Instandhaltung, Wartung und Pflege von Vertikalbegrünungen im Außenraum sowie die Anwendung von Baustoffen und Pflanzen. Sie umfasst folgende Kategorien von Fassadenbegrünungen:

  • bodengebundene Vertikalbegrünung mit Selbstklimmern oder mit Kletterpflanzen und Rankhilfen
  • troggebundene Vertikalbegrünung
  • wandgebundene Vertikalbegrünung mit teilflächigen oder vollflächigen Vegetationsträgern

„Ziel der neuen ÖNORM ist die Errichtung und Erhaltung ganzjähriger, nachhaltiger Begrünung von Fassadenflächen unter Berücksichtigung von Jahreszeiten, geografischer und klimatischer Lage sowie dem Begrünungsziel“ erklärt VfB-Fachausschussleiter Stefan Brunnauer. Die Norm kann auf Begrünungen von Pergolen, Trockensteinmauern, Gabionen, Lärmschutzwänden und freitragenden Konstruktionen angewendet werden. Der Anwendungsbereich schließt zudem Steilwände mit einer Neigung von 30 bis 150 Grad mit ein.