Genehmigungslose Photovoltaik-Anlagen

Neuer Erlass regelt grundsätzliche Genehmigungsfreiheit von Photovoltaik-Anlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen.

Potenziale heben, die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen und bürokratische Hürden beseitigen. Was bei der Bekämpfung der Pandemie nur teilweise gelingt, lässt sich anderswo vergleichsweise einfach machen. zum Beispiel im  Anlagenrecht, wo Unternehmer bei der Errichtung eine PV-Anlage auf eine erhebliche administrative Hürde gestoßen sind. Hier hat das Wirtschaftsministerium nun mit einem Erlass reagiert. Der stellt klar, dass betriebliche PV-Anlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind.

Im Erlass wird ausdrücklich klargestellt, dass Ladestationen für elektrische Kraftfahrzeuge und Photovoltaikanlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden müssen. Im Regelfall kann die genehmigende Behörde davon ausgehen, dass der Betriebsinhaber seine Betriebsanlage kennt und weiß, welche Vorgaben bei Errichtung einer Ladestation oder Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen sind.

Den Erlass finden Sie hier